Abmahnungen für Internet-Shops

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martin.burberg
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Abmahnungen für Internet-Shops

Beitrag von martin.burberg »

Seit einiger Zeit geistert ein Gespenst - oder eher Damoklesschwert - namens Abmahnungen durchs Land. Es betrifft Online-Shops, die ihre Widerrufsbelehrung usw. noch nicht der gängigen Rechtsprechung angepaßt haben und kann für den Betreffenden sehr teuer werden.

Weiß jemand, ob es tatsächlich nur ausgesprochene Online-Shops betrifft oder eben auch homepages, bei denen den Fotos auch Preise zugeordnet sind, aber ein Kontakt nur durch aktiv werden des potentiellen Kunden per E-Mail oder Telefon zustande kommt?

Martin
hille
Beiträge: 1194
Registriert: Donnerstag 24. August 2006, 10:29

Re: Abmahnungen für Internet-Shops

Beitrag von hille »

Also erstmal der Standardspruch: Dies ist keine Rechtsberatung!

Soviel ich weiß, gibt es, was Geschäfte angeht, die erst durch Mailkontakt oder Telefonat zustandekommen, in puncto Widerrufsbelehrung keine Ausnahme in der Hinsicht, dass sie aktuell und korrekt sein muss. Ich weiß allerdings nicht, ob du sie auf deiner HP zur Verfügung stellen musst. Das kann aber nicht schaden. Und sobald jemand was per Fernabsatz bei dir kauft, musst du sie ihm sowieso zukommen lassen und ihre Regelungen sind gültig.

Was du nicht brauchst, ist der *Kaufen* oder *Zahlungspflichtig bestellen* Button. Denn bei dir kann ja niemand aus Versehen etwas bestellen.

Um auf Nummer sicher zu gehen und weil du sie im Bestellfall ja definitiv brauchst, solltest du die aktuelle Widerrufsbelehrung erstellen. Die gilt auch noch ein ganzes Jahr mindestens, dann wird mal wieder geändert... :( In meiner Onlinehandelkarriere schon zum 4. oder 5. Mal. Wenn du keinen aktuellen Link hast, dann schreib noch Mal, ich kann dann nachgucken.

Abmahnungen kann man davon abgesehen für alles mögliche erhalten, auch für Dinge, von denen man es im Leben nicht glauben würde. :oooch:
der-martin
Beiträge: 5
Registriert: Montag 14. Januar 2013, 21:51

Re: Abmahnungen für Internet-Shops

Beitrag von der-martin »

hille hat geschrieben:Ich weiß allerdings nicht, ob du sie auf deiner HP zur Verfügung stellen musst. Das kann aber nicht schaden. Und sobald jemand was per Fernabsatz bei dir kauft, musst du sie ihm sowieso zukommen lassen und ihre Regelungen sind gültig.
Mein laienhaftes Wissen basiert auf dem Fernabsatzrecht bei Wikipedia.
Eine Erwähnung auf der Homepage ist i.d.R. nicht hinreichend und ohne Belehrung vor, bei oder kurz nach der Lieferung werden es 6 Monate.
Wenn der Anteil der auf diesem Wege vertriebenen Waren gering ist und man eine enge Kundenbeziehung hat und ggf. nach Kundenwunsch fertigt, finde ich das Risiko überschaubar.
hille hat geschrieben:Was du nicht brauchst, ist der *Kaufen* oder *Zahlungspflichtig bestellen* Button. Denn bei dir kann ja niemand aus Versehen etwas bestellen.
Denke ich auch (BGB § 312g "... rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich ...").
Aktuelle Unruhe über Massenabmahnungen dürfte von dieser Aktion ausgelöst sein:
http://www.heise.de/resale/meldung/Onli ... 26656.html
basierend auf diesem Gesetz:
http://www.heise.de/resale/meldung/Gese ... 56267.html


- Martin
jayjay886
Beiträge: 3
Registriert: Samstag 10. September 2016, 20:55

Re: Abmahnungen für Internet-Shops

Beitrag von jayjay886 »

Was acuh sehr wichtig ist, ist das Impressum. Das ist auch Abmahnfähig und kann echt teuer werden.
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