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Haftung auf Märkten

Verfasst: Montag 26. März 2018, 11:19
von beTont
Hallo liebe Keramiker/innen und Hobbytöpfer/innen,

ich habe gestern auf einem Markt meine Keramik ausgestellt. In einen Ziegel habe ich diverse Gartenstecker gesteckt. Eine Frau hat aus Versehen den ganzen Ziegel umgerannt, ein Stecker ist dabei komplett zerbrochen, von den anderen beiden ist etwas abgesprungen.

Ich war so verdattert, dass ich anfangs erst mal nichts gesagt habe, da ich zu tun hatte, die Sachen wegzuräumen. Die Frau hat sich entschuldigt und ist dann weitergegangen.

Jetzt habe ich eine Frage: Wie geht ihr mit solchen Situationen um? Wenn ein Besucher etwas kaputt macht bei euch, muss er das auch bezahlen? Mir ist das noch nie passiert.

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Viele Grüße

Melanie

Re: Haftung auf Märkten

Verfasst: Montag 26. März 2018, 18:24
von hille
Eigentlich ist das ein Fall, für den der Kunde haften muss. Und die meisten Menschen haben dafür eine private Haftpflicht abgeschlossen, damit sie es nicht aus eigener Tasche zahlen müssen. Es muss aber nicht der Wert bezahlt werden, den du als Endpreis haben möchtest, sondern dir muss nur der Schaden ersetzt werden, der dir entstanden ist. Also das Kapital, das du eingesetzt hast (Ton, Glasur, Strom usw.) plus deine Arbeitszeit. Haftpflichtversicherungen gehen meistens von 30% bis vielleicht, wenn man Glück hat, 50% des Endpreises aus, denen ist sehr schwer klar zu machen, dass die meisten Keramiker einen sehr geringen Verkaufsaufschlag nehmen. Und vielleicht versuchen sie dir auch noch eine Mitschuld am Geschehen nachzuweisen, der Ziegel stand im Weg oder kippelig oder so. Alles sehr unerfreulich.
Also steht man dann da. Die meisten Leute sind auch leider so wie deine Verursacherin, die denken gar nicht daran, was zu bezahlen. Wenn sie einfach weggehen, was soll man dann machen... Einen Anspruch haben und diesen dann auch durchzusetzen, sind leider zwei Paar Schuhe.

Re: Haftung auf Märkten

Verfasst: Montag 26. März 2018, 22:48
von Ursula28
Hallo zusammen,
wenn bei mir ein Kunde Bruch verursacht, lasse ich mir das bezahlen und gebe dem Kunden einen Beleg mit, wo ich darauf schreibe : Kunde hat Bruch verursacht. Wenn der Kunde den Schaden meldet und dann erst die Regulierung erfolgen soll, bezahlen die Versicherungen nur den sogenannten Gestehungspreis. Das sind meistens nur 50 % vom VK. Wenn ihr euch das gleich vom Kunden bezahlen lasst, erstatten die Vericherungen dem Kunden ohne Probleme zu machen, den kompletten VK Preis. Also bezahlen lassen, mit den Worten an den Kunden, sie haben doch bestimmt eine Haftpflicht Versicherung....
Gruß Ursula