Dann muss das Deko eben doppelt so teuer sein, als deine Keramik.Dornrose hat geschrieben:...und beschweren sich dann noch: Wieso isn das so teuer? (das Gedöns, nicht die Deko):shock:und die ganz Geschmacklosen wollen die Deko haben und halten die ausgestellten Objekte für Gedöns.
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- Freitag 24. Oktober 2008, 11:58
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- Thema: es weihnachtet...
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- Freitag 24. Oktober 2008, 11:56
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- Thema: es weihnachtet...
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Ein paar Räucher-Sachen werd ich halt herlegen - nachbestellen kann ich dann noch immer. Nur hätt ich mir bei dem Graffl eine höhere Spanne als ca. 50% erwartet. Nicht den Stand mit Graffl verunstalten. Stelle dich dar, mit deiner Keramik und nur mit Beiwerk, hinter dem du auch voll stehen kannst. ...
- Samstag 2. August 2008, 14:57
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- Thema: Reisegewerbeschein für Festgesetzte Märkte
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- Mittwoch 25. Juni 2008, 19:43
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- Thema: Reisegewerbeschein für Festgesetzte Märkte
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- Dienstag 24. Juni 2008, 23:00
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- Thema: Reisegewerbeschein für Festgesetzte Märkte
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Bin neu hier und grüße Euch - und habe gleich meinen Senf dazuzugeben. Doch. Es gibt schon so Kontrolleure, die extrem penibel sind. Auf einem Markt hat mal einer jedem Aussteller, der nicht Name und Adresse in mindestens DIN A 4-Größe am Stand hängen hatte (Visitenkarte reichte ihm nicht) ein Ordn...
- Dienstag 24. Juni 2008, 22:54
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- Thema: Kunstfest Meißen
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WENN es ein erfolgreicher Markt ist. Doch die meisten Veranstalter, die andere Märkte besuchen und Aussteller anquatschen - und Zettel verteilen - suchen verzweifelt nach Ausstellern, tun aber so, als sei es etwas ganz besonderes, dass sie nun genau diesen Aussteller ansprechen. Ein guter Veranstal...
- Sonntag 22. Juni 2008, 12:00
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- Thema: Kunstfest Meißen
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aNeulich hab ich bei einem Markt ne Einladung zu einer wirklich sehr guten Veranstaltung, die schon 30 Jahre existiert, bekommen...und wenns schon mal anders rum ist und man sich nicht bewerben muß, sondern gefragt wird....... Harry Wenn eine Veranstaltung 30 Jahre alt ist, müßte der Veranstalter n...
- Freitag 13. Juni 2008, 14:18
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- Thema: Reisegewerbeschein für Festgesetzte Märkte
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auf märkten muss schon name und anschrift vom anbieter ausgehängt sein. Weis nicht was es strafe kostet, wenn nicht. meist wird verwarnt. in bayern besonders oft. genau wie die preisauszeichnungspflicht. wer keine preise dranschreibt - kann 70 eu kosten. Ja, das ist Pflicht, wobei ich diesbezüglich...
- Freitag 13. Juni 2008, 14:16
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- Thema: Reisegewerbeschein für Festgesetzte Märkte
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Bei festgesetzten Märkten als Spezialmarkt braucht man keine Reisegewerbekarte. Aber dies schliesst nicht ein Kontrolle aus und dazu muss man mindestens einen Ausweis vorzeigen. Denn der Veranstalter muss für die Festsetzung ein Ausstellerverzeichnis einreichen und dies muss identisch mit den tatsäc...