Müssen Glasuren von einem Labor geprüft werden?

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andrea-m
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Müssen Glasuren von einem Labor geprüft werden?

Beitrag von andrea-m »

Hallo,
ich habe meine Ausbildung vor ca. 20 Jahren gemacht und hatte seitdem leider nur wenig Möglichkeiten, auch den Beruf auszuführen. Nun habe ich endlich einen kleinen Raum, gut gelegen und auch alles amtlich genehmigt und möchte demnächst langsam mal wieder loslegen. Nun traf ich vor kurzem andere Keramiker, die mir erzählten, seit einigen Jahren dürfe man seine eigenen Glasuren nicht mehr einfach zum Verkauf verwenden, sondern sie müssten erst durch ein Labor geprüft und als gesundheitsunbedenklich zugelassen werden.

Wer kann mir mehr dazu sagen, wie geht sowas, was kostet das, ist das praktikabel oder sollte man lieber wie diese beiden beim Verkauf von Geschirr mit Fertigglasuren arbeiten?
Was ist noch so an mir vorbeigegangen und wo erfährt man solche wichtigen Dinge?

danke für alle Antworten
andrea-m
Emma
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Registriert: Dienstag 15. Dezember 2009, 22:16

Re: Müssen Glasuren von einem Labor geprüft werden?

Beitrag von Emma »

Hallo Andrea,
da hilft auch keine Fertigglasur. Wenn du Keramik in Umlauf bringst, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommt (=Geschirr), brauchst du von jeder verwendeten Glasur einen Untersuchungsbericht eines anerkannten Labors. Kostet dich pro Glasur ca. 150.-.
Das alles für die sogenannte Konformitätserklärung, Kermikbedarfsgegenstände-Verordnung (googel mal).
Wird jetzt zunehmend vom Wirtschaftskontrolldienst geprüft (auf Märkten oder in Werkstätten).
Grüße von Emma
cheval
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Re: Müssen Glasuren von einem Labor geprüft werden?

Beitrag von cheval »

weil ich es gerade nicht nochmal so ausführlich tippen mag :

viewtopic.php?f=5&t=3758

Es kommt zuallererst darauf an, ob du mit deiner Keramik als "Gewerbe" angemeldet bist, nur dann interessiert sich das Amt für dich. Diese ganze Angelegenheit ist ein typisch deutscher "Schildastreich", da war irgendeinem Schreibtischtäter mit Null Ahnung von Keramik sehr, sehr langweilig.
andrea-m
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Re: Müssen Glasuren von einem Labor geprüft werden?

Beitrag von andrea-m »

Vielen Dank,
da bin ich schon mal schlauer. Und wenn ich die Beiträge von 2008 richtig gelesen habe, kann ich mich auch erstmal ruhig zurücklehnen, da ich mich zunächst nebengewerblich anmelden werde.

LG
andrea
toeppie
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Re: Müssen Glasuren von einem Labor geprüft werden?

Beitrag von toeppie »

Hallo, wo kann man denn so eine Materialprüfung durchführen lassen? Was sollte man vorher unbedingt beachten, wenn man eine Glasur zur Überprüfung einreichen will? Beste Grüße
volkmar
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Re: Müssen Glasuren von einem Labor geprüft werden?

Beitrag von volkmar »

Hallo zusammen,
also ich höre das zum ersten mal, dass alle verwendeten Glasuren geprüft werden müssen.
Der größte Witz ist sowieso, dass dies scheinbar nur für Profiwerkstätten zutrifft, die die Glasurherstellung gelernt haben und wissen, mit welchen Rohstoffen und bei welcher Temperatur sie arbeiten können besonders wenn sie Geschirr herstellen.

Dass Hobbytöpfer alles zusammenmischen können, und man doch weiß, dass auch Fertigglasuren, wenn sie gemischt werden teilweise bleilässig und säureunbeständig werden können,.... dann noch meist eine niedrige Temperatur unter 1100° ihre Teile brennen.... und das erlaubt sein soll.... da geht mir doch der Hut hoch..... Diese Arbeiten werden dann auf Märkte oder bei DaVanda verkauft ..... Danke.

Umgekehrt wird ein Schuh draus.....

Aber wie gesagt, ich höre das zum ersten mal und kann mir die Kennzeichnung auf den Arbeiten nicht vorstellen.

Viele Grüße von Volkmar
Die Kunst ist zwar nicht das Brot, aber der Wein des Lebens.
Bobbl
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Re: Müssen Glasuren von einem Labor geprüft werden?

Beitrag von Bobbl »

das wäre der Aufgabenbereich der Innung, anstelle sich um Papiertüten zu kümmern.
Hier hat es gewaltige Versäumnisse bei dem kippen der Handwerksordnung gegeben.
Vielleicht werden die Innungsmeister ja von Dawanda bezuschusst :green:
und müssen zurücktreten :green: , wieder ne Affäre... :lol:
toeppie
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Re: Müssen Glasuren von einem Labor geprüft werden?

Beitrag von toeppie »

volkmar hat geschrieben:Dass Hobbytöpfer alles zusammenmischen können, und man doch weiß, dass auch Fertigglasuren, wenn sie gemischt werden teilweise bleilässig und säureunbeständig werden können,.... dann noch meist eine niedrige Temperatur unter 1100° ihre Teile brennen.... und das erlaubt sein soll.... da geht mir doch der Hut hoch..... Diese Arbeiten werden dann auf Märkte oder bei DaVanda verkauft ..... Danke.
Ich verstehe auch nicht, warum hier zwischen Profis und Hobbytöpfern unterschieden wird, denn das Endprodukt ist ja schließlich (fast) das selbe. Rein der Interesse halber hab ich mich ein bisschen im Netz schlau gemacht und bin auf ein Institut gestoßen, das sich speziell mit der Prüfung von Keramikmaterialien beschäftigt. Könnte für den ein oder anderen durchaus interessant sein... Keramikinsitut
cheval
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Re: Müssen Glasuren von einem Labor geprüft werden?

Beitrag von cheval »

Jetzt kopier ichs doch nochmal hier rein:
bei mir war dieses Frühjahr mal wieder der nette Mensch vom Landratsamt und hat mir 3 gleiche Teile "abgeluchst zum testen, dafür habe ich jetzt schriftlich, daß meine Keramik völlig unbedenklich und keinesfalls gesundheitsschädlich ist. Hat mich auch nicht weiter verwundert, da ich a) das Meiste bei 1250 grad brenne und b) was ich ihm mitgegeben habe war eine hübsch "schulgeeignete Vanilleglasur".
Hat mich persönlich übrigens überhaupt nix gekostet, da den Test ja nicht ich, sondern das Amt wollte..
..es muß aber jedem klar sein : Wenn man einen Test für sich persönlich(und die komplette Werkstatt) möchte, dann müßstest du theoretisch jede deiner Glasuren, Farben.. "je nach dem und Brenntemperatur" usw. testen lassen, das ist für den "Kleinen" ohne Privatlabor kaum finanzierbar und steht in keinem Verhältnis.

Was mich persönlich an der Sache ärgert: Zu mir kommt das Amt und verlangt einen Nachweis, weil ich brav als Keramik-Gewerbebetrieb angemeldet bin, aber zum "Hobbytöpfer" und zur VHS kommt das Amt nicht (ist ja nichts gewerbliches) die dürfen fabrizieren und verkaufen was sie wollen - Hier wiehert der deutsche Amtschimmel mal wieder richtig kräftig.
Ergo (ich kann jetzt leider nur für Bayern sprechen) : Solltest du z.B. als freischaffender Künstler gemeldet sein, oder vielleicht gar nicht, oder als "was auch immer" (je nach Bundesland sind die Möglichkeiten ja vielfältig) : Einen Nachweis über die "gesundheitliche Unbedenklichkeit" deiner Keramik kann nur verlangt werden, wenn du diese professionell, gewerblich(hauptberuflich) vertreibst und in diesem Fall kommt das Gesundheitsamt "früher oder später" von ganz allein auf dich zu und bezahlt (wie in meinem Fall) dann auch den Test, meine 3 Teile waren halt weg, aber ich habe ihm natürlich nicht das teuerste Zeugs mitgegeben
Fakt ist, die Unterscheidung ist nicht zwangsläufig die, zwischen Profi und Hotti, sondern zwischen professionell angemeldet und nicht angemeldet, ist auch ganz logisch, nur mit der Anmeldung bin ich überhaupt erstmal "amtsbekannt" und um jeden kleinen "Küchentöpfer" zu kontrollieren ist weder Zeit noch Geld da, außerdem vermute ich, daß einfach mal angenommen wurde, daß die Hobbyproduktion eher für den Eigengebrauch stattfindet und nicht in dem Ausmaß wie bei einem Handwerksprofi. Das die Realität zum Teil anders aussieht, das ist eine andere Geschichte.
Emma
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Registriert: Dienstag 15. Dezember 2009, 22:16

Re: Müssen Glasuren von einem Labor geprüft werden?

Beitrag von Emma »

Wahrscheinlich ist in Bayern mal wieder alles ein bisschen anders....
Fakt ist, dass wer Keramik verkauft, die für Lebensmittel gedacht ist, eine Konformitätserklärung braucht. Da ist es ganz egal, ob angemeldet oder nicht, Hobby oder Meister oder Künstler. Sobald der/diejenige auf einem Markt steht und verkauft und der Wirtschaftskontrolldienst überprüft, muss diese Erklärung da sein - so ging es mir auch (hab da dieses Wort zum ersten mal überhaupt gehört). Mir wär´s auch lieber gewesen, ich hätte nur ein Schüsselchen mitgeben müssen und das wär dann für mich ganz umsonst getestet worden. So blieb mir nur der Weg über´s Labor (z. Bsp. Glasurlabor Butters, Tübingen). Ich hab jetzt immer den Untersuchungsbericht dabei und "darf" jetzt auf meine Keramik diesen Gabel-Glas-Aufkleber draufmachen....da der Überprüfer meine Visitenkarte mitgenommen hat,schien mir das der sicherste Weg zu sein - irgendwann kommt er sicher wieder...
Natürlich ist dieses Gesetz in dieser Art und Weise fragwürdig, zumal ich im hohen Temperaturbereich mit eigener Glasur brenne, in der garantiert kein Blei und Kadmium drin - ist aber was soll ich tun?
SiO2
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Re: Müssen Glasuren von einem Labor geprüft werden?

Beitrag von SiO2 »

ist denn eine Geld strafe verhängte wurden?
Keramik ist mein täglich Brot.
Bobbl
Beiträge: 155
Registriert: Donnerstag 12. August 2010, 09:43

Re: Müssen Glasuren von einem Labor geprüft werden?

Beitrag von Bobbl »

das ist wieder eine Abart von Mafia.....auf Neudeutsch Zertifizierungen....
Emma
Beiträge: 32
Registriert: Dienstag 15. Dezember 2009, 22:16

Re: Müssen Glasuren von einem Labor geprüft werden?

Beitrag von Emma »

Bin nur abgemahnt worden, aber bevor ich mir den Stress antu, dass er wieder auftaucht, hab ich halt meine Glasur testen lassen (hab zum Glück nur eine) und bin jetzt auf der sicheren Seite, obwohl ich mich natürlich auch schrecklich über diesen Schwachsinn aufgeregt hab. Hätt ich 10 Glasuren, wär ich jetzt ruiniert...
Tingel
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Re: Müssen Glasuren von einem Labor geprüft werden?

Beitrag von Tingel »

Hallo,

da hätte ich dann auch mal eine Frage zu: wenn ich Meine Geschirrteile mit einer gekauften Glasur versehe, die wie z.B. bei Jäger als geschirrgeeignet deklariert ist, muß ich mir dann von Jäger eine solche Bescheinigung geben lassen, wenn ich´s verkaufe? Oder trotzdem selber Prüfen lassen? Im Zweifelsfalle kennt Fa. Jäger ja natürlich nicht meine Brennbedingungen. Und wie es bei Hobbytöpfern häufig der Fall ist, stehen womöglich verschiedene Glasuren im Ofen, die teilweise auch auf andere Teile abgasen könnten.

Ich bin zwar nicht hauptberuflich unterwegs, habe aber zur Sicherheit auch ein "Klein"-Gewerbe angemeldet und verkaufe ab und an mal eine Tasse. Und auch wenn ich mich zur sog. Hobbyfraktion zähle, möchte ich doch nicht, daß mir "Nach-mir-die-Sinnflut"-Temperament vorgeworfen wird.

Gruß
Tina
cheval
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Registriert: Samstag 6. Dezember 2008, 23:39
Wohnort: erding

Re: Müssen Glasuren von einem Labor geprüft werden?

Beitrag von cheval »

Emma hat geschrieben:Wahrscheinlich ist in Bayern mal wieder alles ein bisschen anders....
Fakt ist, dass wer Keramik verkauft, die für Lebensmittel gedacht ist, eine Konformitätserklärung braucht. Da ist es ganz egal, ob angemeldet oder nicht, Hobby oder Meister oder Künstler. Sobald der/diejenige auf einem Markt steht und verkauft und der Wirtschaftskontrolldienst überprüft, muss diese Erklärung da sein - so ging es mir auch (hab da dieses Wort zum ersten mal überhaupt gehört). Mir wär´s auch lieber gewesen, ich hätte nur ein Schüsselchen mitgeben müssen und das wär dann für mich ganz umsonst getestet worden. So blieb mir nur der Weg über´s Labor (z. Bsp. Glasurlabor Butters, Tübingen). Ich hab jetzt immer den Untersuchungsbericht dabei und "darf" jetzt auf meine Keramik diesen Gabel-Glas-Aufkleber draufmachen....da der Überprüfer meine Visitenkarte mitgenommen hat,schien mir das der sicherste Weg zu sein - irgendwann kommt er sicher wieder...
Natürlich ist dieses Gesetz in dieser Art und Weise fragwürdig, zumal ich im hohen Temperaturbereich mit eigener Glasur brenne, in der garantiert kein Blei und Kadmium drin - ist aber was soll ich tun?
Ich weiß ja nicht, aber irgendwie.. wenn das nicht vor 2005 und in Baden-Württenberg war, dann hat dich einer behumpst, den Wirtschaftskontrolldienst gibt es seitdem nicht mehr, und es gibt auch keine "übergeordnete, für ganz Deutschland zuständige" Stelle/Amt. Zuständig für die Prüfung/Überprüfung sind die Landratsämter und Kreisfreien Städte, da normalerweise die Lebensmittelüberwachung, Gesundheitsamt. Das Ganze ist also immer eine lokale Angelegenheit und je nach dem wo du da sitzt, bzw. auf einem Markt stehst kannst du Glück oder Pech haben, ob einer gerade Lust, Laune und Zeit hat, dich zu kontrollieren, daher wohl auch diese großen Unterschiede bei Handhabung und Gesetztesauslegung. Desweiteren basiert die Geschichte auf einer EG-Verordnung (Wer, Was, Wie, Wo), durch den Text blickt kein normaler Mensch durch und die vom Landratsamt sind auch nur Menschen.
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