Glasur- Test- Verfahren

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Manuela Hain
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Glasur- Test- Verfahren

Beitrag von Manuela Hain »

Halli Hallo,
stimmt es, daß man als selbständiger Keramiker dazu verpflichtet ist, seine Glasur von einer bestimmten (mir unbekannten) Instanz analysieren (und z.B. auf Lebensmittelchtheit...?) testen zu lassen? Also selbst wenn man die Glasur fertig und mit Zertifikat kauft...
Kann mir jemand etwas dazu sagen. Wenn ja, wohin ich mich da wenden muss. Vielen Dank für alle Ratschläge!
Pfefferkorn
Beiträge: 73
Registriert: Mittwoch 3. September 2008, 12:24

Re: Glasur- Test- Verfahren

Beitrag von Pfefferkorn »

Liebe Manuela, Du bist doch eine ausgebildete Keramikerin. Meines Erachtens sollte dies Dir bekannt sein. Der Glasurhersteller weiß nicht, was Du oder der Käufer mit der Glasur veranstaltet. Ergo heißt es, daß Du die Werkstücke , welche unter Deinen Brennbedingungen entstanden sind, testen lassen musst.
Grüße aus Chemnitz
Pfefferkorn
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Günter
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Re: Glasur- Test- Verfahren

Beitrag von Günter »

Hallo
dieses Thema ist mehr als schwierig, denn das ist wieder je nach Bundesland/Landkreis unterschiedlich ... wenn also irgendein Amt (das kann auch das Veterinäramt sein, wurde mir von MV berichtet!) bei dir vorstellig wird, musst du eine Unbedenklichkeitserklärung vorlegen, dass dein Gebrauchsgeschirr die gesetzlichen Grenzwerte für Blei/Cadmiumlässigkeit einhält - wenn du eine Fertigglasur verwendest und der Hersteller liefert die Erklärung und du brennst in dem vorgegebennen Temperaturbereich etc., dann kannst du es einfach so begründen. Zumindest versuchen. Falls es beim Amt einen Besserwisser gibt, der auf Test besteht: jedes anerkannte Chemielabor, das diesen Service bietet, kann dein Geschirr auf Einhaltung der Grenzwerte testen. Die Frage ist eigentlich nur: was kostet das? Die bayrische Innung hat vor Jahren das billigste Labor gesucht, damals war es
Meißner Umwelttechnik GmbH, Ossietzkystraße 37 a, 01662 Meißen
die pro Probe 30€ verlangten. Andere verlangen wesentlich mehr!
Der Lehnhäuser in Höhr machts auch etc. Sollte sich im Internet finden lassen, fals es Meißen nicht mehr gibt.
Aber wie gesagt, es wird regional völlig unterschiedlich gehandhabt. Solang also keiner meckert, musst du nicht wirklich was machen oder du sorgst vor und wenn du nicht allzuviele Glasuren hast, hält sich der Aufwand in Grenzen.
Herzlichst Günter
PS. und man MUSS nicht über jeden Regulierungsscheiss Bescheid wissen ...
Pfefferkorn
Beiträge: 73
Registriert: Mittwoch 3. September 2008, 12:24

Re: Glasur- Test- Verfahren

Beitrag von Pfefferkorn »

Die M.U.T in Meißen gibt es noch. Für Sachsen empfehle ich die Glasuren testen zu lassen.
LG
Pfefferkorn
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Günter
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Re: Glasur- Test- Verfahren

Beitrag von Günter »

Um es noch etwas präziser zu machen, hier was offizielles aus Bayern:

Gemäß § 10 Abs. 2 i. V.m. Abs. 1a Satz 1 BedGgstV dürfen Lebensmittelbedarfsgegenstände aus
Keramik, die noch nicht mit Lebensmitteln in Berührung gekommen sind, gewerbsmäßig nur in den
Verkehr gebracht werden, wenn ihnen eine schriftliche Erklärung (Konformitätserklärung) in deutscher
Sprache beigefügt ist, in der bescheinigt wird, dass sie den Anforderungen selbiger Verordnung und der
VO (EG) 193512004 entsprechen. Die Erklärung muss vom Hersteller ausgestellt sein und die
folgenden zusätzlichen Angaben enthalten:
1. Name und Anschrift des Herstellers
2. ldentität des Lebensmittelbedarfsgegenstandes aus Keramik
3. Datum der Erstellung der Erklärung
Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) hat dazu die Stellungnahme 2017116
veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass eine Konformitätserklärung für Lebensmittelbedarfsgegenstände
aus Keramik im Einzelhandel vorliegen muss. lm Onlinehandel muss sie mindestens auf der Homepage
abrufbar sein, falls sie nicht jeder Sendung beigefügt ist. Die Konformitätserklärung muss nicht
unaufgefordert jedem Einzelstück bei derAbgabe an den Endverbraucher beigefügt werden.
Darüber hinaus können gemäß der Stellungnahme 2017117 keine allgemeinen Konformitätserklärungen
akzeptiert werden. Allgemeine Konformitätserklärungen müssten mindestens von einer konkreten
Produktliste begleitet werden, die eine eindeutige Zuordnung der von ihr erfassten Gegenstände zulässt.
Eine Konformitätserklärung, die sich nur auf eine Glasur bezieht, ist nicht akzeptabel, wenn sie keinen
eindeutigen Produktbezug aufweist

Hier ein Muster für eine Konformitätserklärung:

EG – Konformitätserklärung
nach Anforderungen der Richtlinie 2005/31/EG (in Verbindung mit (EU) Nr. 1935/2004*
Adresse:
Kontakt:
Unsere Keramik "XXXXXXXXX" mit der Glasur „XXXXXXXX“ wurde auf die Abgabe von Blei und
Cadmium durch das Institut:
______________________________

(nach der Bedarfsgegenständeverordnung) geprüft und entspricht den Vorgaben der (deutschen) Bedarfsgegenständeverordnung, zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndVO vom 9. Juni 2006 (BGBl. 2006 Teil I Nr. 26 vom 9.06.2006, S.1279),
entspricht; den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.  Oktober 2004
über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebens­
mitteln in Berührung zu kommen, entspricht; den sicherheitstechnischen
Anforderungen der Richtlinie 2005/31/EG (in Verbindung mit
der Richtlinie 1984/500/EWG) entspricht und die darin festgelegten
Grenzwerte für die Bleilässigkeit und Cadmiumlässigkeit nicht überschreitet.

Das Prüfzeugnis mit der Registriernummer ____________________
wurde am _______________ ausgestellt.
Das Ergebnis ist unter der Webseite einzusehen.
Somit entspicht die untersuchte Glasur der Bedarfsgegenständeverordnung.

Datum: Unterschrift:
*gemäß der Richtlinie 2005/31/EG der Kommission vom 29.April 2005 über die Einhaltung der
Vorschriften und hinsichtlich der Leistungskriterien für die Methode zur Analyse von Keramikgegenständen,
die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (ABl L 110/36 vom 30.April 2005)
Maria Ortiz Gil
Beiträge: 1012
Registriert: Dienstag 1. März 2016, 13:14

Re: Glasur- Test- Verfahren

Beitrag von Maria Ortiz Gil »

Vielen Dank, lieber Günter, dass du dir die Mühe gemacht hast diese umfassenden und unglaublichen Informationen hier auf zu schreiben!
Ich wackel darüber nur mit dem Kopf. Als hätten wir nicht ganz andere Sorgen...

Schönen Gruß
Maria
Manuela Hain
Beiträge: 5
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Re: Glasur- Test- Verfahren

Beitrag von Manuela Hain »

dem kann ich mich nur anschließen! Vielen lieben Dank für die so nützliche Information!
Baumstern
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Re: Glasur- Test- Verfahren

Beitrag von Baumstern »

Hallo zusammen, wie lange ist dann die getestete Glasur bzw. Keramik mit der Glasur als unbedenklich bestätigt, heißt wie oft muss ich diese Tests für mein Essgeschirr wiederholen? Konnte dazu nichts finden. Danke und einen schönen Sonntag.

Viele Grüße
Berit
atelierdgt
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Re: Glasur- Test- Verfahren

Beitrag von atelierdgt »

Moin
solange sich die Zusammensetzung nicht ändert bleibt das Ergebnis gültig. Also sollte das Glasurrezept nicht verändert werden.
Das kann natürlich keiner überprüfen-da verlassen sich die Kontrolleure auf die Töpfer.
Aber gerade Blei und Cadmium setzt man ja nicht freiwillig zu.....
Lieben Gruß Connie
Wer Rechtschreibfehler findet - darf sie behalten!!!!!
Baumstern
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Re: Glasur- Test- Verfahren

Beitrag von Baumstern »

Vielen Dank Connie für Deine Antwort.

Viele Grüße
Berit
Baumstern
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Registriert: Sonntag 18. Juni 2017, 18:36
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Re: Glasur- Test- Verfahren

Beitrag von Baumstern »

Jetzt habe ich doch noch eine Frage, vielleicht weiß das jemand. Ich würde gern die ROk Glasuren nutzen, diese sind Blei- und Cadmiumfrei. Wenn ich jetzt eine Kombination aus verschiedenen ROK Fertig Glasuren testen lasse und diese Kombination als unbedenklich eingestuft wird, ist dann im Umkehrschkuss auch jede einzeln genutzte Glasur dieser Kombination unbedenklich und ist durch die Analyse abgedeckt? Ich bin keine ausgebildete Keramikerin und habe auc h nur sehr beschränktes Chemie Wissen, aber wenn die Glasuren kein Blei und kein Cadmium enthalten und in der getesteten Glasurkombination auch nichts gefunden wird, müßte das doch auch für die einzeln angewandte Glasur gelten, wenn ich ansonsten nichts ändere oder liege ich da falsch?

Danke Euch und einen schönen Abend
Töpfermobil
Beiträge: 46
Registriert: Mittwoch 25. Januar 2017, 23:21

Re: Glasur- Test- Verfahren

Beitrag von Töpfermobil »

Hallo, Baumstern,

davon würde ich ausgehen. Aber der Amtsschimmel verlangt sicher für jeder Glasur die Erklärung...
Vielleicht fragst du direkt in einem Prüflabor deiner Wahl nach? Bei M. U. T. in Meißen z. B. kann ich mit vorstellen, dass sie darüber Auskunft geben können und würden.
Liebe Grüße
Töpfermobil
Beiträge: 46
Registriert: Mittwoch 25. Januar 2017, 23:21

Re: Glasur- Test- Verfahren

Beitrag von Töpfermobil »

Lieber Günter, du bist toll! :daumen:
Danke für die Textvorlage! Das war viel Arbeit...
Liebe Grüße!
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Günter
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Wohnort: Klein Luckow

Re: Glasur- Test- Verfahren

Beitrag von Günter »

Früher konnte man einfach alle Glasur auf einen Teller brennen, Ergebnis negativ, ok. Das akzeptieren die Labore nicht mehr! Dh. jede Glasur auf einem eigenen Teststück. Ist aus ihrer Sicht auch logisch, vvenn doch ein VVert überschritten vvürde, müßte man den Testprozess von vorne beginnen.
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