Reisegewerbeschein für Festgesetzte Märkte

In desem Forum sollen alle Profikeramiker mögliche Märkte beschreiben. Auch kritische Stimmen sind durchaus erwünscht. Marktveranstalter können und sollen sich hier aber ebenso melden.
Holger Löcherer
Beiträge: 2
Registriert: Montag 2. Juli 2007, 11:23

Reisegewerbeschein für Festgesetzte Märkte

Beitrag von Holger Löcherer »

Liebe Kalkspatzmitglieder,
ich bin neu im Forum- also erstmal ein Hallo an alle- und würde gerne etwas in Erfahrung bringen.
Ich wurde vor kurzem eingeladen an einem "Mittelalter"-Markt teilzunehmen,
d.h. eine Töpfer Vorführung zu machen und meine Sachen dort zu verkaufen.
Ich bin Künstler und Verkaufe keine Gebrauchswaren (Künstlersteuernummer). Meine Frage lautet: Benötige ich zur Teilnahme an diesem Markt ( laut Ordnungsamt ein ´Festgesetzter`) einen Reisegewerbeschein? Wer weiß was darüber?
Ich freue mich auf Antworten und tips.
Bis dann erstmal...
hille
Beiträge: 1198
Registriert: Donnerstag 24. August 2006, 10:29

Beitrag von hille »

Hallo Holger,
ich denke mal, mach' dir keine Sorgen und fahr als Künstler hin. Rein theoretisch gesehen, kannst du ja gar kein Gewerbe beantragen, da Kunst keines ist. Wie also sollte sie dann ein Reisegewerbe sein?????????? Das wäre ja ein Paradox. Ganz zu schweigen davon, daß sich mit der Anmeldung eines Gewerbes ein ganzer Schwanz in Bewegung setzt wie z.B. die Frage der Kammerzugehörigkeit. Auch ist ein Reisegewerbeschein ganz schön teuer. Die Gemeinden verkaufen ihn daher gerne und erwecken bei der Gelegenheit Ängste, man könne ohne was ganz arg Illegales treiben. Du hast deine Selbständigkeit ja dem Finanzamt gemeldet, daß ist das Wichtigste. Bei den Märkten, zu denen ich fahre, und die einen Nachweis wollen, daß ich die Keramik beruflich ausübe, wird auch immer entweder nach Gewerbeschein oder Künstleranerkennung gefragt. Und dann bedenke mal die ganzen Hobbymärkte. Streng genommen müßten die ja illegal sein, denn ein Hobby ist ja nun auch kein Gewerbe, erst recht kein reisendes. Also, keine Panik!
Hille (dies war jetzt übrigens keine Rechtsberatung, denn das wäre als Nicht-Anwalt auch schon wieder höchst illegal, und ich bin doch nur eine bescheidene, na was wohl, Keramik-Künstlerin :wink: )
Benutzeravatar
Günter
Site Admin
Beiträge: 523
Registriert: Freitag 11. Juli 2003, 23:32
Wohnort: Klein Luckow

Beitrag von Günter »

Märkte waren immer ausdrücklich "gewerbefrei" (und ich denke nicht, daß sich da was geändert hat). Wenn Veranstalter einen Schein sehen wollen, dann als "Zugangskontrolle", nicht wegen irgendwelcher amtlichen Vorschriften.
Aber natürlich musst du deine Einkünfte aus dem Markt versteuern, das ist nun mal die erste Bürgerpflicht... Aber das machst du ja als Künstler - auch die dürfen auf Märkte.
Viel Erfolg!
madame Alexis
Beiträge: 251
Registriert: Mittwoch 9. März 2005, 17:06

Beitrag von madame Alexis »

Ja, da schließe ich mich meinen Vorrednern an. Laß dich bloß nicht verrückt machen! Ein Reisegewerbe ist ein Gewerbe (!) das auschließlich auf der Reise ausgeübt werden kann, z.b. Schausteller mit Fahrgeschäften. Sobald du eine feste Werkstatt oder Atelier hast, hat sichs was mit Reisegewerbe.
Grüße,
Alex
Holger Löcherer
Beiträge: 2
Registriert: Montag 2. Juli 2007, 11:23

Beitrag von Holger Löcherer »

Danke an hille, Günter und axolotl für eure Antworten.
Ich werde es so mal ausprobieren und schau mal wie´s
läuft...
Grüße Holger
madame Alexis
Beiträge: 251
Registriert: Mittwoch 9. März 2005, 17:06

Beitrag von madame Alexis »

Ein einziges mal kam einer vom Ordungsamt vorbei und hat kontrolliert, ob Name und Adresse am Stand ausliegen. Wir haben uns alle sehr gewundert.... :)
Benutzeravatar
Pit
Beiträge: 386
Registriert: Mittwoch 16. März 2005, 22:56
Wohnort: im wilden Osten

Beitrag von Pit »

auf märkten muss schon name und anschrift vom anbieter ausgehängt sein. Weis nicht was es strafe kostet, wenn nicht. meist wird verwarnt. in bayern besonders oft. genau wie die preisauszeichnungspflicht. wer keine preise dranschreibt - kann 70 eu kosten.

Code: Alles auswählen

 Wann brauchen Sie eine Reisegewerbekarte?

Wenn Sie als selbständiger Unternehmer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Ankaufs- oder Verkaufsgespräche mit Kunden führen, brauchen Sie eine Reisegewerbekarte. Es kommt dabei nicht darauf an, ob Sie im eigenen oder im fremden Namen handeln; auch nicht, ob Sie auf eigene oder fremde Rechnung handeln.

Ausnahmen: Wann Sie keine Reisegewerbekarte brauchen

Für einige Tätigkeiten brauchen Sie keine Reisegewerbekarte, zum Beispiel, wenn Sie

    * gelegentlich auf Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Waren anbieten,
    * selbstgewonnene Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Gemüse-, Obst- und Gartenbaues, der Geflügelzucht und Imkerei oder der Jagd und Fischerei verkaufen,
    * Blindenwaren und Zusatzwaren im Sinne des Blindenwarenvertriebsgesetzes vertreiben und im Besitz eines Blindenwaren-Vertriebsausweises sind,
    * Druckwerke (Bücher usw.) auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten anbieten,
    * Versicherungs- oder Bausparverträge vermitteln oder abschließen,
    * das Bewachungs- oder Versteigerergewerbe ausüben oder Makler (Immobilien, Finanzierungen), Bauträger oder Baubetreuer nach § 34 c der Gewerbeordnung sind.

Auch für das Verkaufen auf städtischen Wochenmärkten ("festgesetzte Märkten") brauchen Sie keine Reisegewerbekarte. Wollen Sie dort einen Verkaufsstand aufstellen, wenden Sie sich an den Marktmeister dieses Marktes. Sie müssen Ihre Gewerbetätigkeit vorher immer beim zuständigen Verbraucherschutzamt anmelden
hille
Beiträge: 1198
Registriert: Donnerstag 24. August 2006, 10:29

Beitrag von hille »

Ich wurde mal in Luxemburg kontrolliert. "Haben Sie das alles selbst gefertigt?", wollte der Gendarm wissen. "Dann ist es in Ordnung!"
Ansonsten läßt Pits Beitrag zum Thema ja nun keine Fragen mehr offen.
Hille
Beobachter
Beiträge: 9
Registriert: Freitag 13. Juni 2008, 13:59

Beitrag von Beobachter »

Bei festgesetzten Märkten als Spezialmarkt braucht man keine Reisegewerbekarte.

Aber dies schliesst nicht ein Kontrolle aus und dazu muss man mindestens einen Ausweis vorzeigen. Denn der Veranstalter muss für die Festsetzung ein Ausstellerverzeichnis einreichen und dies muss identisch mit den tatsächlich anwesenden Ausstellern sein.
Werden bei der Kontrolle starke Abweichungen festgestellt, kann dies zu weiteren gewerberechtlichen Überprüfungen beim Veranstalter, wie bei den Ausstellern führen.
Zudem bekommt der Veranstalter dann Probleme beim nächsten Festsetzungsantrag.

Aber diese Kontrollen sind zum Glück selten. :D
Beobachter
Beiträge: 9
Registriert: Freitag 13. Juni 2008, 13:59

Beitrag von Beobachter »

Pit hat geschrieben:auf märkten muss schon name und anschrift vom anbieter ausgehängt sein. Weis nicht was es strafe kostet, wenn nicht. meist wird verwarnt. in bayern besonders oft. genau wie die preisauszeichnungspflicht. wer keine preise dranschreibt - kann 70 eu kosten.
Ja, das ist Pflicht, wobei ich diesbezüglich noch keine grossen Probleme erlebt habe. :D
Morgana
Beiträge: 20
Registriert: Mittwoch 18. Juni 2008, 20:10

Beitrag von Morgana »

Bin neu hier und grüße Euch - und habe gleich meinen Senf dazuzugeben.

Doch. Es gibt schon so Kontrolleure, die extrem penibel sind. Auf einem Markt hat mal einer jedem Aussteller, der nicht Name und Adresse in mindestens DIN A 4-Größe am Stand hängen hatte (Visitenkarte reichte ihm nicht) ein Ordnungsgeld abgeknüpft. War aber glaube ich noch in DM-Zeiten. :?

Es kommt im übrigen auf den Markt an, wie man gemeldet sein muss. Auf Hobbymärkten könne ausschließlich "Privatanbieter", also ohne angemeldetes Gewerbe, teilnehmen, da dürfen gar keine Gewerbetreibende teilnehmen. Aber das ist ja hier eh Tabu. :wink:

Auf Töpfer- und Kunsthandwerkermärkten, wenn der Veranstalter es richtig anmeldet, können nur Leute teilnehmen, die ein Gewerbe angemeldet haben oder freiberuflich als Künstler gemeldet sind. Ein Reisegewerbeschein ist dann zwar theoretisch auch möglich, von der Sache her aber Unsinn, weil jeder, der eine Werkstatt hat, auch ein stehendes Gewerbe (das ist der Begriff) hat, oder eben Freiberufler ist. Ein Reisegewerbe bedeutet eigentlich immer Händler. Ich habe aber schon arme Aussteller erlebt, die sowohl ein stehendes Gewerbe angemeldet hatte als auch eine sauteure Reisegewerbekarte mit sich führten, weil irgendjemand auf der Gemeinde oder dem Finanzamt ihnen gesagt hatte, das bräuchten sie. DAS ist Abzocke.
Beobachter
Beiträge: 9
Registriert: Freitag 13. Juni 2008, 13:59

Beitrag von Beobachter »

Morgana hat geschrieben:Bin neu hier und grüße Euch - und habe gleich meinen Senf dazuzugeben.

Doch. Es gibt schon so Kontrolleure, die extrem penibel sind. Auf einem Markt hat mal einer jedem Aussteller, der nicht Name und Adresse in mindestens DIN A 4-Größe am Stand hängen hatte (Visitenkarte reichte ihm nicht) ein Ordnungsgeld abgeknüpft. War aber glaube ich noch in DM-Zeiten. :?
.
Das kann nun zu Euro-Zeiten auch jederzeit wieder passieren.

Zum Glück hat die Gewerbeaufsicht genug anderes zu tun und geniesst durchaus das freie Wochenende.
Doch gibt es da Stichproben, wo ein Veranstalter im Genehmigungsverfahren Fehler begeht bzw. mit einer Behörde Stress hat.
Dann kommen sie um den Veranstalter zu kontrollieren und automatisch auch dessen Aussteller.

Namensschild und Preisauszeichnung (zumindestens teilweise) sollte an keinem Stand fehlen, denn dies ist Pflicht.
Morgana
Beiträge: 20
Registriert: Mittwoch 18. Juni 2008, 20:10

Beitrag von Morgana »

Auch wenn der Veranstalter alles richtig macht, gibt es den aufrechten deutschen Beamten, der gerne mindestens seinen Samstag mit Kontrollen verbringt. Ich habe auf den Märkten, auf denen ich präsent bin, noch nie gesehen, dass der Veranstalter Probleme hatte - wohl aber auf einem bestimmten Markt die Aussteller. Vom Veranstalter weiß ich, dass er da - wie gefordert - brav die Ausstellerliste einschickt, sogar noch den Musiker, der CDs verkauft, mit draufpackt, obwohl der ja eigentlich als Show läuft - und dann kommt der Kontrolleur, einst WKD, heute Polizei - und hakt die Liste akribisch ab - und wehe irgendwas stimmt nicht. :shock:

Übrigens wird da durchaus auch mit der HWK abgestimmt - wobei das heute ja sich erledigt hat.

Aber wie gesagt, das erlebe ich nur auf einem meiner Stammmärkte - aber dort fast jedes Jahr.
Beobachter
Beiträge: 9
Registriert: Freitag 13. Juni 2008, 13:59

Beitrag von Beobachter »

Morgana hat geschrieben: Aber wie gesagt, das erlebe ich nur auf einem meiner Stammmärkte - aber dort fast jedes Jahr.
In welcher Region ? Stadt ?? :roll:
Morgana
Beiträge: 20
Registriert: Mittwoch 18. Juni 2008, 20:10

Beitrag von Morgana »

Beobachter hat geschrieben:
Morgana hat geschrieben: Aber wie gesagt, das erlebe ich nur auf einem meiner Stammmärkte - aber dort fast jedes Jahr.
In welcher Region ? Stadt ?? :roll:
Habe es bewusst nicht genauer geschrieben, da ich keine Hysterie ausbrechen lassen möchte. Ist nämlich eher lustig als ernst.
Antworten