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lehrlingsrechte? und so sachen.

Verfasst: Dienstag 25. Dezember 2007, 14:41
von Beatbach
Also, ich habe zwei Fragen.
Wen kann ich ansprechen, wenn ich mich über meine Rechte als Lehrling informieren möchte oder wenn ich meine Rechte beschnitten sehe? Ich habe gehört, es gibt nen "Lehrlingswart"...
Wo steht wieviel lehrlinge arbeiten dürfen und wie bald Überstunden ausgeglichen werden müssen?

und die zweite Frage: wenn man die gesellenprüfung machen will, kann man sich da auch ohne Lehre anmelden zu? muss man wenn ja, dafür referenzen haben, dass man so und so lange in einer werkstatt mitgearbeitet hat?

Verfasst: Dienstag 25. Dezember 2007, 18:43
von hille
Einen Lehrlingswart müßte es immer noch geben. Das ist normalerweise über die Innung zu erfahren, um wen es sich handelt. Vielleicht kann dir auch die Berufsschule weiterhelfen. Und das ist genau der Mensch, der zwischen Lehrling und Ausbildungsstätte vermitteln soll, wenn es Probleme gibt.

Verfasst: Donnerstag 27. Dezember 2007, 00:11
von Beatbach
hallo,
danke für eure Antworten. Woher weißt du, wie alt ich bin? oder warum fällt der Jugendschutz weg?

Also das mit der Arbeitszeit war nur ein Beispiel. Zumal man das bei uns sowieso nicht so leicht rechnen kann. Wir müssen ja auch am Wochenende und an feiertagen arbeiten und der Laden ist 10 h pro Tag auf. Deshalb müssen wir uns das selber aufteilen. wenn dann aber wer in der Schule ist und noch wer krank oder Markt ist oder was.... dann kann es da schon zu Streitigkeiten kommen. Aber wirklich, das ist nur ein beispiel.

Also - Innung?... ich kenne nur Handwerkskammer... aber werde da nochmal rumsurfen, vllt findet sich was...

Verfasst: Donnerstag 27. Dezember 2007, 19:20
von Günter
Es gibt bei den Handwerkskammern jemand, der speziell für die Lehrlinge zuständig ist - allerdings natürlich für alle Gewerke, also wird er eine Menge zu tun haben. Die Handwerkskammern sind allerdings die erste gesetzliche Anlaufstelle für solche Probleme, also solltest du auch Auskünfte erwarten können.
Es gibt mit Sicherheit auch bei den Landesinnungen jeweils einen Lehrlingswart, aber es gibt nicht (mehr) in jedem Bundesland eine Innung. Und ich bin nicht sicher, ob die sich für Nicht-Innungsbetriebe zuständig fühlen. Der Horizont der Innungen ist da sehr beschränkt.
Wenn es in deinem Bundesland keine Innung gibt, ist der Lehrlingswart der Bundesinnung zuständig (falls du in einem Innungsbetrieb....). Frag mich bitte nicht, wer das aktuell ist - die Bundesinnung gibt uns keine Informationen und scheint auch eher gelähmt zu sein.
im internet findest du die Bundesinnung unter www.toepferei.de
Dort gibt es keinen Hinweis auf einen Lehrlingswart... such dir einfach einen der dort verzeichneten raus, dessen Namen du schon mal gehört hast und frag.
Normalerweise würde ich an dieser Stelle auch auf unser "lehrlingsinfo" verweisen - doch das ist schon etliche Jahre nicht mehr überarbeitet worden (weil kein Lehrling dazu Lust hat...), deshalb sind die Informationen dort absolut nicht aktuell.
Günter

Verfasst: Montag 31. Dezember 2007, 12:25
von Beatbach
Einen guten Rutsch allseits!

Mir scheint, Harry kann hellsehen, nun irgendwo werde ich wahrscheinlich über mich auskunft gegeben haben ;).

Ich weiß gar nicht, ob wir ein Innungsbetrieb sind (glaub ja nicht) aber ich glaube nach euern Auskünften ist das schlauste einfach bei der Handwerkskammer anzurufen und da ich sowieso in die Schule bald fahre, den Lehrer mal zu fragen.

Vielen Dank also für eure Hilfe!