Künstler-Sozial-Kasse

Rund um die Selbstständigkeit und das Angestelltenverhältnis

Rechtliche Beratung darf nicht erfolgen!
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Pit
Beiträge: 386
Registriert: Mittwoch 16. März 2005, 22:56
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Künstler-Sozial-Kasse

Beitrag von Pit »

Habe ne interessante Broschüre gefunden. Das Thema wird ja hier immer mal angeschnitten und ich habe es für mich sowieso abgehakt. aber infos in zusammengefasster form gibt es hier:

http://www.agd.de/fileadmin/bildmateria ... herung.pdf
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mishligs
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Beitrag von mishligs »

Als in einer Handwerksrolle Eingetragener , egal ob als Geselle oder Meister hat man zur Künstler Sozialkasse leider keinen Zugang . Das eine schließt das andere kategorisch aus . Da sollte sich ein Lehrling schon überlegen ob er wirklich die Gesellenprüfung machen will/muss. Denn danach gibt es kein zurück mehr .
mishligs
hille
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Beitrag von hille »

Einspruch, Euer Ehren! Das mit dem Eintrag in die Handwerksrolle stimmt, aber der Gesellenbrief verhindert Gott sei dank nicht, irgendwann einmal von der KSK als Künstler anerkannt zu werden. Also liebe Lehrlinge, brav weiterlernen! :wink:
Hille
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mishligs
Beiträge: 23
Registriert: Dienstag 20. November 2007, 19:55

Beitrag von mishligs »

Ja natürlich sollen die alle brav weiterlernen , denn lernen hat noch keinem nicht geschadet . Aber bei mir war das vor fünfzehn Jahren eben so ,dass ich als nicht in die Handwerksrolle eingetragener problemlos aufgenommen wurde , der Geselle und der Meister aus meinem ehemaligen Lehr-Betrieb aber nicht.Nichts genaueres weis ich nicht . Wenn es nach deinen Informationen auch trotz eines Eintrags funktioniert , will ich natürlich nichts Gegenteiliges behaupten . Auf keinen Fall aber deine oder andere Lehrlinge verunsichern . Das Leben ist für angehende Töpfer auch so schon schwer genug .Ich beantrage daher die Streichung meiner vorhergehenden Empfehlung aus dem Protokoll .

Liebe Grüße
mishligs
hille
Beiträge: 1194
Registriert: Donnerstag 24. August 2006, 10:29

Beitrag von hille »

Mit dem Handwerksrolleneintrag hast du ja absolut recht! Aber der erfolgt ja nur, wenn man sich als Handwerker selbständig macht und bei der Handwerkskammer anmeldet. Wenn man sich als Künstler selbständig macht, dann ist es wurscht, welche Prüfungen man vorher erfolgreich abgelegt hat. Das heißt zwar noch lange nicht, daß die KSK einen auch nimmt, aber es ist auch kein Hinderungsgrund. Du hast dieses Problem ja gottlob nicht. :)
Hille
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mishligs
Beiträge: 23
Registriert: Dienstag 20. November 2007, 19:55

Beitrag von mishligs »

Hallo liebe Hille !
Da bin ich natürlich auch sehr froh darüber .

Aber letzten Endes haben wir zwei doch auf diesem Wege eine aufschlussreiche kleine Anleitung für unsere zukünftige Konkurrenz zusammengebastelt .

Also Jungs und Mädels aufgemerkt : Erst mal fertig exerzieren und sich dann nicht als Keramiker , sondern als "Künstler" selbständig machen .

Viel Glück !
mishligs
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