Produkthaftung

Rund um die Selbstständigkeit und das Angestelltenverhältnis

Rechtliche Beratung darf nicht erfolgen!
hille
Beiträge: 1194
Registriert: Donnerstag 24. August 2006, 10:29

Beitrag von hille »

Danke Volkmar,

aber das kenne ich leider alles zur Genüge. Von daher war ich ja so erstaunt, daß es Neuigkeiten geben sollte. Aber is' wohl nicht so.
Grüße von einer Auchregistrierten :cry: :lol:
Stübi
Beiträge: 23
Registriert: Samstag 11. August 2007, 18:48
Wohnort: Sachsen

Beitrag von Stübi »

Um noch mal was zur Verpackungsordnung zu schreiben hab ich mich erst noch mal informiert. Entspannung gibt es nur für diejenigen die nur im Laden oder auf Märkten verkaufen. Zeitungen zählen nicht als Verpackungen sondern zählen unter Transportschutz. Wenn man jetzt noch Papiertüten mitgibt, verkauft man sie einfach für 0,01 € (oder auch mehr) und schon hat man aus einer Verpackung ein Produkt was man verkauft. Wenn dann die Kunden ihre Keramik da rein tun ist das ihre Sache.
Wenn jemand einen Internetshop hat ist es am besten an ein ansässiges Unternehmen eine Pauschale zu zahlen. (ein befreundeter ebay Händler zahlt ca. 150€ im Jahr). Da hat man, wenn jemand fragen kommt, schon mal wenigstens was gemacht. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem Gewicht der Verpackung die man verschickt. Das hätte zur Folge dass man alle Verpackung wiegen müsste. Hat aber bis jetzt noch keine Kontrollen gegeben.
Da es dazu aber noch keinen Richterspruch gibt, ist alles ohne Gewähr.
Fazit: besser ein Gewä(e)hr im Haus falls doch mal einer zur Kontrolle kommt.

Ich glaube, nach allen Infos die ich in der letzten Woche bekommen habe, hat das leider doch nichts mit Entspannung zu tun. Tut mir leid wenn ich falsche Hoffnungen verbreitet habe. :?

mfg stübi
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