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Produkthaftung

Verfasst: Donnerstag 2. Oktober 2008, 14:49
von Stübi
Produkthaftung

Hallo zusammen

Bin in letzter Zeit ab und zu mit dem Thema Produkthaftung konfrontiert worden. Wie ist das eigentlich? Wenn jemand bei mir eine Vase kauft und die aus irgendeinem Grund nicht ganz dicht ist. Dabei wird der Tisch aus dem Jahre 350 vor. Chr. versaut. Oder ich verkaufe eine Backform diese geht beim Backen kaputt und der Kunde verschluckt einen Scherben. Es gib da ja die verrücktesten Sachen. Kann man sich gegen so was versichern oder muss ich zu jeder Keramik ein Beiblatt dazu legen? -darf nicht verschluckt werden- -nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet- -nicht über 1300°C erhitzen- usw.

mfg Stübi

Verfasst: Samstag 4. Oktober 2008, 21:12
von Dornrose
Für so was gibt es eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Verfasst: Montag 6. Oktober 2008, 14:54
von Stübi
Natürlich kommt die Betriebshaftpflicht bei solchen Sachen im Allgemeinen auf aber eben nicht im Besonderen. Wenn es nämlich teuer wird, fragt die Versicherung, - Haben sie denn auf eventuellen Riesigen hingewiesen? :?: :?: Wenn nicht kann man zur Beteiligung der Schadensbeseitigung hinzu gezogen werden.
Deshalb steht auch auf einigen Verpackungen so viel drauf.
Oder sagt ihr zu euren Kunden: kann dicht sein muss aber nicht, oder kann in den Geschirrspüler, kann aber auch kaputt gehen.
Ich frage das nicht ohne Grund und dachte es hat von euch jemand Erfahrung damit.
Ich will hier Niemanden verunsichern aber Ver(un)sicherungen sind so eine Sache für sich. :x

mfg

Verfasst: Montag 6. Oktober 2008, 19:46
von hille
Wenn du sicher gehen willst, dann mach' halt einen "Beipackzettel". Was soll man sonst raten? Offensichtlich und glücklicherweise hat hier wohl noch niemand so etwas erlebt.

"Zu riesigen Risiken (sorry, das mußte sein :wink: ) fragen sie den Töpfer ihres Vertrauens." 8)

Verfasst: Montag 6. Oktober 2008, 22:33
von mimei
hallo ,
ich habe einen rhode raku ofen ( kammer 70l ) . insgesamt ganz nett , bis auf die tuerverriegelung und dem aufkleber : OFEN IM HEISSEM ZUSTAND NICHT OEFFNEN .
soviel zu produkthaftung
viele gruesse
mimei

Verfasst: Dienstag 7. Oktober 2008, 10:17
von hille
@ Harry: War das den Schaden verursachende Produkt in deinem Fall aber nicht eher das Lampenöl? Deine Lampe war ja wohl in Ordnung. Also müßte auf der Ölflasche doch der Warnhinweis stehen "Vorsicht, das Zeug kriecht!" Ich habe jedenfalls die Produktion von den Dingern auch eingestellt, nicht wegen der Haftung, sondern weil ich das sch... finde.
Braucht noch jemand Öllämpcheneinsätze? :lol:

Verfasst: Sonntag 19. Oktober 2008, 21:58
von martin.burberg
@ hille
Nö, brauche keine Öllampeneinsätze, hätte aber noch zig Meter Lampendocht abzugeben...
Martin

Verfasst: Montag 20. Oktober 2008, 09:18
von hille
Oh, hatte ich ganz vergessen, den Docht hätte ich passend dazu NATÜRLICH auch abzugeben. :lol: :lol: :lol:

Gewerbeaufsicht Öllampen

Verfasst: Donnerstag 12. März 2009, 23:05
von Dusk
Bei mir war im Februar einer von der Gewerbeaufsicht. Ich müsse den Verkauf von Öllampen einstellen, weil alle neu hergestellten Lampen einen Dochtschutz brauchen.
Natürlich müssen alle Hinweise (giftig, Kinder, Erbrechen) auf den Flaschen mit dem Öl stehen. Laut dem Herrn von der GA sind die Verkäufer von Öllampen auch verpflichtet einen "Beipackzettel" mit ihrer Adresse und den selben Warnhinweisen mitzugeben.
Jetzt soll zusätzlich noch eine Art Dichtung an den Docht, so daß das Öl bei Kippen nicht ausläuft UNd eine Art Glaszylinder obendrüber, damit man mit der Zunge nicht an den Docht kommt UND die Lampe müßte einen Bruchtest mit gewichten bestehen, damit sie nicht "leicht" zerbricht und das Öl freisetzt.
Außerdem dürfe so eine Lampe in keinem Fall wie ein Speilzeug aussehen, dann sei der Verkauf komplett untersagt.
Alles wege belegt mit irgendwelchen Normen und das GSPG "Gesetz zur Produktsicherheit"
Ein Bekannter von mir -auch bei der gewerbeaufsicht eines anderen Bundeslandes- fand das alles überzogen. Scheint also auch etwas auslegungssache zu sein.
Logisch, wenn ein Kind an einer Öllampe trinkt kann es sterben. Auf jeden Fall darf man Messer verkaufen, Benzin, Feuerzeuge, Äxte, Kettensägen, Schnaps und tausend andere Dinge mit denen man sich und seine Kinder problemfrei zu Tode bringen kann. Hier bei den Öllampen sollen die Handwerker den Eltern ihre Aufsichtspflicht abnehmen? Das ist mir nicht ganz klar.

Verfasst: Freitag 13. März 2009, 12:19
von hille
Hast schon recht...
Aber den Öllampen trauere ich nicht wirklich hinterher. Alte Stinkedinger.
Aber wenn du nun Duftlampen nur für den Gebrauch mit pflanzlichem Lampenöl verkaufen würdest???

Verfasst: Dienstag 23. Juni 2009, 08:09
von hopfen
...
und die Bevölkerung könnte durch den Konsum von irgenwelchen Getränken in Tee oder Kaffeetassen reduziert werden.

Also weg damit, mit den Tassen und Teller auch gleich.
Sollen sollen halt an ihren Händen ...

mfG
hopfen

Verfasst: Dienstag 23. Juni 2009, 12:16
von Stübi
Vorige Woche waren zwei Menschen vom Gewerbeaufsichtsamt bei uns im Laden zwecks Produktbeschreibung und Kennzeichnung der Ware.
Auf alle Produkten müssen die Preise und die genaue Anschrift des Herstellers sein. Außerdem: frei von Gefahrstoffen die nach Gefahrstoffverordnung kennzeichnungspflichtig wären. :shock:
Da wir auch Kerzen weiterverkaufen müssen wir bei jedem Verkauf einen Beipackzettel mitgeben der auf den Europäischen Normen zur „Sicherheit beim Abbrand von Kerzen“ aufbaut (DIN EN 15426 / DIN EN 15493 / DIN EN 15494). Kein Spaß !!!
Ich frage mich was kommt noch alles? Zum Glück hat sich die Sache mit der Verpackungsverordnung entspannt.

Hallo Harry
Am 13.03 schriebst du was von Eßti schlampen wer sind die eigentlich? :) Arbeiten die auf dem Gewerbeaufsichtsamt oder im Bundesgesundheitsministerium?

Mfg Stübi

Verfasst: Dienstag 23. Juni 2009, 14:40
von hopfen
hallo stübi,

Ich frage mich was kommt noch alles? Zum Glück hat sich die Sache mit der Verpackungsverordnung entspannt.

Inwiefern entspannt ??

Bei mir müssen deutsche Käufer am Markt derzeit die großen Katzen unverpackt durch den Ort schleifen ;-)

Sicher ist sicher

Eigentlich wär das sicherste, ich verkauf nix.

mfG
hopfen

Verfasst: Mittwoch 24. Juni 2009, 08:41
von hille
Das mit der Entspannung bzgl. Verpackungsverordnung interessiert mich jetzt aber auch. Habe ich nämlich nix von gehört.
Also, gibt es da was Neues???

Verpackungsverordnung

Verfasst: Mittwoch 24. Juni 2009, 15:35
von volkmar
Hallo Hille,
alles wichtige über die Verpackungsverordnung findest Du hier:

http://www.it-recht-kanzlei.de/verpacku ... g-faq.html

Was hat sich da entspannt, Stübi??

Klar, man kann seine Arbeiten nicht mehr verpacken oder nicht mehr verschicken....oder am Besten garnichts mehr verkaufen ......
aber wenn man davon leben muß und nicht nur über Märkte verkauft?
Aber um das zu vertiefen zu wollen... aber das hatten wir doch schon ... geh mal auf die Suchfunktion.

Ich habe mir nun Papiertragetaschen bestellt und bezahle eine Abfallgebühr...da bin ich dann auf der sicheren Seite...da wenigstens... ;-)

Gruß
Volkmar