Anmeldung / Versicherung

Rund um die Selbstständigkeit und das Angestelltenverhältnis

Rechtliche Beratung darf nicht erfolgen!
Antworten
nis79
Beiträge: 6
Registriert: Mittwoch 20. Mai 2009, 09:28

Anmeldung / Versicherung

Beitrag von nis79 »

Hallo

Ich bräuchte dringend Informationen bezüglich Anmeldung in Deutschland als Keramikerin. Ich habe leider meine Ausbildung (Keramik und Produktdesign) nicht abgeschlossen und ziehe nun nach Deutschland (Berlin) und würde dort gerne in einer Werkstatt arbeiten und meine Sachen verkaufen.
Kann mir jemand sagen ob ich mich als Künstler anmelden kann oder muss ich das als Gewerbe melden? Wo liegt der Unterschied? Vielen Dank für eure Hilfe.
hille
Beiträge: 1192
Registriert: Donnerstag 24. August 2006, 10:29

Beitrag von hille »

Der Unterschied liegt darin, was du zu produzieren gedenkst. :lol:

Bis vor ein paar Jahren gab es aufgrund der Handwerksordnung ohne Meisterbrief nur die Möglichkeit, Künstler zu werden. Mittlerweile ist das aber nicht mehr so.

Also, wenn du gedenkst, Kunst zu machen, dann gehst du ausschließlich zum Finanzamt und meldest dich dort als freischaffender Künstler an. Das wird eventuell von einer Komission geprüft (ist je nach Bundesland verschieden, wie es in Berlin läuft, wird dir das Finanzamt dann schon sagen). Mit Kammern usw. hast du dann nichts zu tun.
Wenn du ein gewisses künstlerisches Renommée nachweisen kannst, hast du eventuell außerdem die Möglichkeit, dich über Künstlersozialkasse zu versichern, ist aber schwer, da reinzukommen.

Wenn du doch eher Serienproduktion machen wirst, dann meldest du ein Gewerbe an. Außerdem mußt du dann Mitglied der Handwerkskammer werden. Die, sowie auch das Finanzamt, werden sich nach der Gewerbeanmeldung aber normalerweise automatisch bei dir melden. Um Krankenversicherung etc. mußt du dich extra kümmern.

Hille
cheval
Beiträge: 171
Registriert: Samstag 6. Dezember 2008, 23:39
Wohnort: erding

Beitrag von cheval »

Der Unterschied zwischen Gewerbeanmeldung und "freischaffender Künstler" (nicht zu verwechseln mit Freischaffenden z.B. Anwälte)
ist die Mehrwertsteuer.
Der "freischaffende Künstler" hat 7% , keine 19%.
Das heißt, (wenn es in Berlin möglich ist ich weiß es nur für Bayern sicher) es besteht immer die Möglichkeit sich beim FA erstmal als "freischaffender Künstler" anzumelden - Sollte dein Einkommen eine bestimmte Höhe überschreiten, bekommst du im Normalfall von deiner Gemeinde (über das Finanzamt) ein Schreiben, in dem dir nahegelegt wird ein Gewerbe anzumelden. (die möchten dann auch ein größeres Stück vom Kuchen)
Das Finanzamt interessiert sich nicht "die Bohne" dafür, ob du Serien produzierst oder nicht, für die geht es um den Umsatz.
Die "Serie" wäre Sache der IHK bzw. Innung. Seit der Meisterzwang gefallen ist, spielt das auch für die keine Rolle mehr.
Und da die Volkshochschulen dieser Welt so inflationär "töpfern" zählt das Keramikerhandwerk zu den Kunstgewerken.

Vor allem am Anfang (auch weil du deine Prüfungen nicht abgeschlossen hast) bietet sich der "freischaffende Künstler" - Status an, weil du überhaupt nicht weißt, welche Umsätze du tatsächlich machen kannst - Bei 7% liegt auch die Vorsteuer dementsprechend niedriger. Damit hast du mehr "Kapital-Resourcen".

Noch eine Seite ganz allgemein :
http://www.rostock.ihk24.de/produktmark ... eldung.jsp

Für die Künstlersozialkasse mußt du tatsächlich "Kunst" nachweisen (Ausstellungen, Kataloge etc. ) , was mittlerweile nicht einfach ist.

http://www.kuenstlersozialkasse.de/
nis79
Beiträge: 6
Registriert: Mittwoch 20. Mai 2009, 09:28

Beitrag von nis79 »

Danke euch für die hilfreichen Informationen :P
hille
Beiträge: 1192
Registriert: Donnerstag 24. August 2006, 10:29

Beitrag von hille »

Es gibt ja auch die Möglichkeit, sich als Kleingewerbetreibender (egal ob Künstler oder nicht, das wird auch ausschließlich mit dem Finanzamt geregelt) gänzlich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen. Bei dem, was so an Umsätzen zu erwarten ist, liegt man da normalerweise locker unter der Grenze. Dann spielt es keine Rolle, ob du 7% oder 19% abführen mußt. Man hat dann diese Steuererklärung gespart, braucht auch keine Umsatzsteuer abzuführen, bekommt aber im Gegenzug auch keine erstattet.
Chrisu
Beiträge: 168
Registriert: Samstag 23. Februar 2008, 09:20

und äh...

Beitrag von Chrisu »

@cheval: nur damit keine missverständnisse aufkommen: du meintest die HWK, nicht die IHK, oder?
hille
Beiträge: 1192
Registriert: Donnerstag 24. August 2006, 10:29

Beitrag von hille »

Ich weiß zwar nicht, was cheval gemeint hat, aber auch wenn normalerweise selbstverständlich die HWK für Keramiker zuständig ist, so gibt es doch welche, die ihr Gewerbe so formuliert haben, daß sie stattdessen in der IHK sind. IHKs sind normalerweise für kleine Krauter beitragsfrei, HWKs wollen immer Geld.
Chrisu
Beiträge: 168
Registriert: Samstag 23. Februar 2008, 09:20

Beitrag von Chrisu »

oh ja, das hab ich auch schon gemerkt... :x
Benutzeravatar
Pit
Beiträge: 386
Registriert: Mittwoch 16. März 2005, 22:56
Wohnort: im wilden Osten

Beitrag von Pit »

du solltest auch zusehen das du bei der krankenkasse (falls du gesetzlich freiwillig versichert bist) - den "sozialtarif" beantragst.
gibt es - sagt einem nur nicht jede kasse freiwillig.

hab das irgendwann mal hier im forum gelesen, das jemand bei der aok für 200,- monatlich genommen wurde. normal ist man beim mindestbeitrag bei so 330,- im monat. frag mal deine kasse. etwas jammern hilft sicher auch. der kasse ist es doch eh egal, da die das geld in den gesundheitsfond weitergeben.
so hats mir neulich ne dame von der DAK erklärt.
sollte jeder töpper mal prüfen lassen. bei mir hats "leider" nicht geklappt. doch das kann heutzutage schneller kommen, als man denkt... wäre ja auch von der jahressumme wieder ein markt den man sich sparen kann. 8)
Tinamaus
Beiträge: 6
Registriert: Freitag 15. Mai 2009, 12:48
Kontaktdaten:

Beitrag von Tinamaus »

Die Krankenkasse versichert auch schon ab 120€, das ist der Schüler und Studenten Tarif bzw für Einkommen bis 400€.
Alles danach wird soweit ich weiss nach Einkommen berechnet.
Als Kleinunternehmer würde ich mir das von der Krankenkasse ausrechnen lassen. Bei mir ist es sogar so das ich weiterhin bis 380€ im Monat bei meinen Mann( der auch mit höchstsatz freiwillig gesetzlich versichert ist) versichert bleiben kann.
Benutzeravatar
Pit
Beiträge: 386
Registriert: Mittwoch 16. März 2005, 22:56
Wohnort: im wilden Osten

Beitrag von Pit »

jeder der diesbezüglich probleme oder wünsche hat, sollte einfach mal mit seiner oder anderen KK reden. ist ja wettbewerb und das sollte man nutzen.

und zu meinem letzten beitrag hier - da hab ich was gesagt was nicht stimmt. der beitrag geht nicht in den fonds... naja - mir egal wo es hingeht. bei mir bleibt die kohle jedenfalls nicht...
Antworten