Kennzeichnung von Töpferware

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februar
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Kennzeichnung von Töpferware

Beitrag von februar »

neulich nam das Veterinäramt eine Tasse von mir mit,um sie auf Cadmium-und Bleilässigkeit zu testen.diesbezüglich ist alles i.o.,aber es wird die Kennzeichnung meiner Ware beanstandet.Ich zitiere:"Es fehlt die Angabe des Namens oder die Firma sowie auf jeden Fall die Anschrift oder der Sitz des Herstellers.diese Angaben müssen gut sichtbar,deutlich lesbar und unverwischbar auf einem Etikett auf dem Gegenstand oder seiner Verpackung angebracht werden,Ein eingeritztes Kürzel reicht nicht.Art.15abs.1c)und7VO(EG)Nr.1935/2004 "...und "Nachweise für Qualitätssicherungs-und Kontrollsysteme sind auf Anfrage den Lebensmittelkontrolleuren vorzulegen,"usw....was ist bitte eine "konformitätserklärung"beim Hersteller ??? Ich finde das alles sehr irre und übertrieben ,verstehe auch nicht die ganze Amtssprache . wer hat erfahrungen mit dieser Sorte Schreiben und kann mir einen Rat geben?
keramikart
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Kennzeichnung von Töpferware

Beitrag von keramikart »

Hallo,
bei uns kam immer der WKD (Wirdschaftskontolldienst) vorbei . Nun gibts den scheinbar nicht mehr. Da haben scheinbar andere Behörden diesen Bereich übernommen. :?
Das mit den Etiketten war vor 10 Jahren auch mal ein Thema, ist aber wieder abgeschafft worden. Diese Bestrebungen wie Du sie erlebst sind mir neu. ... geht das schon wieder los? Bei meinem letzten Kontrollbesuch vor 5 Jahren wurde nur beanstandet, dass ich kein Schild hatte auf dem stand:
ALLE HIER ANGEBOTENEN ARBEITEN STAMMEN AUS EIGENER HERSTELLUNG!
dieses habe ich nun in 5facher Ausführung immer dabei und nun ist Ruhe!
Vieleicht hilft Dir das was, aber die Behördenköpfe sind unergründlich :twisted:
lG. Harryb
Stübi
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Beitrag von Stübi »

Mir war das neu das das Veterinäramt sich mit solchen Sachen beschäftigt, aber ich habe das hier gefunden
http://www.bochum.de/C125708500379A31/v ... 2328BOLDDE

Bei uns waren Leute von Gewerbeaufsichtsamt. Siehe auch http://forum.kalkspatz.de/viewtopic.php?t=1833&start=0
Emma
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Registriert: Dienstag 15. Dezember 2009, 22:16

Re: Kennzeichnung von Töpferware

Beitrag von Emma »

am wochenende war bei mir der WKD (den gibt`s schon noch!) an meinem stand auf dem weihnachtsmarkt.
er beanstandete das fehlen meiner "konformitätserklärung" für ware, die mit lebensmitteln in kontakt kommen kann (=geschirr), sprich eines aufklebers auf jedem einzelnen teil mit 4 angaben:
-name und anschrift des herstellers
-datum der ausstellung der bestätigung
-produktname/funktion
-bestätigung, dass das produkt den anforderungen der bedarfsgegenständeverordnung entspricht

zudem müsste ich nachweise über eingehaltene schadstoffhöchstgrenzen (analysen, testbedingungen, durchführendes labor) dabeihaben.

ich war etwas geschockt, er meinte, ich müsste noch keine konsequenzen fürchten, sollte mich aber für das nächste mal kundig machen...

war das jetzt nur ein wichtigtuer oder müssen wir uns für die zukunft wirklich damit auseinandersetzen?

grüße von emma
Annouka
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Registriert: Freitag 7. Mai 2010, 09:13

Re: Kennzeichnung von Töpferware

Beitrag von Annouka »

Bei mir war nur das Finanzamt wegen Betriebsprüfung und so, wie aber, wenn einer von diesen Ämtern mal auf einem Töpfermarkt auftaucht, können dann alle einpacken - und mit welchen Konsequenzen hat man zu rechnen?
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