Selbstständigkeit

Rund um die Selbstständigkeit und das Angestelltenverhältnis

Rechtliche Beratung darf nicht erfolgen!
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Erwin
Beiträge: 12
Registriert: Mittwoch 9. September 2009, 19:34

Und was könnte man draus lernen?

Beitrag von Erwin »

Vielleicht wärs ja besser, nicht auf Keramikmärkte zu gehen, sondern auf, sagen wir mal Katzenaussstellungen oder sowas ähnliches. Da sind dann plötzlich Leute, die richtig Kohle ausgeben für einen Fressnapf.

Ein neue Käuferschicht suchen ist die Lösung des Problems.

Gruss Erwin
polaX
Beiträge: 117
Registriert: Donnerstag 26. April 2007, 18:22

KSK

Beitrag von polaX »

Hallo Elk,
wenn Dir das Finanzamt wg. freischaffender Künstlerin glauben soll und Du 7%MwSt. haben willst, solltest Du unbedingt in die Künstlersozialkasse gehen. Aber ohne Nachweise, Gutachten von Profs etc. und ein abgeschlossenes Kunststudium ist dies fast nicht mehr möglich. Sonst solltest Du Kleingewerbetreibende bleiben, aber sobald Du natürlich über diese Grenze rutschst musst Du MwSt. abführen. Und dann 7% zu bekommen, ohne wirklich Nachweise zu bringen, wird schwer. Vor allem akzeptieren sie es dann sowieso nicht, wenn Du nicht in der KSK bist, und Ausstellungen mit Katalog nachweisen kannst...mein Finanzamt wollte das. Viel Glück für Deine Selbstständigkeit.
P.S. Schade daß die Diskussionen immer wieder in das Gejammer über Märkte abrutscht, und die Sachfragen nicht wirklich beantwortet werden.
hille
Beiträge: 1192
Registriert: Donnerstag 24. August 2006, 10:29

Beitrag von hille »

Ganz so schlimm ist es nicht, zumindest nicht überall. Kommt wirklich auf dein Bundesland an.
Bei mir war die Künstleranerkennung kein Problem, auch ohne KSK. Habe Arbeitsproben und Ausstellungsnachweise (ohne Katalog, einfach meine selbstgestalteten Mappen) zu dieser Kommision, die es hier entscheidet, geschickt. Ein Jahr gewartet, bis der hohe Rat getagt hatte. Dann hatte ich es amtlich. Bloß für die KSK nicht amtlich genug, die legen wieder andere Maßstäbe an. :?
Elk
Beiträge: 16
Registriert: Donnerstag 26. Februar 2009, 13:55

Beitrag von Elk »

...ja und was hast du in diesem 1 Jahr gemacht?
Welchen Status hattest du beim FA während deiner Wartezeit?
Ich kann ja dann auch erst einmal keine Stücke vorweisen, da ich ja noch anfangen muss...
hmm
hille
Beiträge: 1192
Registriert: Donnerstag 24. August 2006, 10:29

Beitrag von hille »

Während der Wartezeit war ich "einfach so" als Künstler anerkannt. :lol: Da ich als Kleinunternehmerin sowieso keine Umsatzsteuer abführen mußte, war's für das Finanzamt im Grunde genommen ja egal. Die hatten mir sogar davon abgeraten, mich durch diese Kommission "prüfen" zu lassen ("Stellen Sie sich mal vor, wenn die sie ablehnen!").
Es ist aber so, nur mit dieser Anmeldung beim Finanzamt, da hatte ich keinerlei schriftlichen Nachweis, daß ich meine Selbständigkeit überhaupt "legal" ausübte. Etwas problematisch bei Marktbewerbungen z.B, wie man sich vielleicht vorstellen kann. Ich hatte damals dann selbst einen entsprechenden Wisch entworfen, den ich im Finanzamt stempeln und unterschreiben ließ.
Tja, es gibt doch immer noch Dinge in unserem Land, die NICHT bürokratisch geregelt sind. :lol:
hille
Beiträge: 1192
Registriert: Donnerstag 24. August 2006, 10:29

Beitrag von hille »

P.S.: Was deine noch nicht vorhandenen Stücke angeht: Produzieren darfst du doch nach Herzenslust, ohne irgendwelche Anmeldungen. Die sind doch erst dann fällig, wenn du verkaufen willst.
Also solltest du erstmal DAMIT anfangen. :wink:
minna
Beiträge: 21
Registriert: Donnerstag 8. Oktober 2009, 12:53
Wohnort: Bad Birnbach

selbstänigkeit/freischaffend

Beitrag von minna »

hallo,
An Deiner Stelle würde ich erstmal produzieren,dann auf Künstlermärkte gehen,dich nicht als Gwerbe ein eintragen,sondern als Hobby(ich weiss der Name tut weh),um einfach mal zusehen,ob Du mit Deiner Kunst ankommst!
2.Einen Strassengewerbeschein zulegen...da kannst dann überall hin....denn als Freischaffender Künstler,solltest du schon Malerei oder Bildhauer -Keramik etc.an einer Kunsthochschule/akademie ausgeübt haben.Und die verlangen viel.
Nur mal so ein kleiner tipp von mir!
lg Minna
Elk
Beiträge: 16
Registriert: Donnerstag 26. Februar 2009, 13:55

Beitrag von Elk »

Hallo,
dass mit dem Hobby usw. sind gute Tipps, danke!
@Harry natürlich habe ich bereits Keramik hergestellt, aber eben nur im Angestelltenverhältnis; ich kann ja schlecht Photos von der Keramik meiner Chefs machen, oder? :-)
Ranunkel
Beiträge: 8
Registriert: Samstag 15. September 2012, 18:28

Re: Selbstständigkeit

Beitrag von Ranunkel »

Dazu hätte ich noch ein paar Fragen...
Wenn jemand alls freischaffender Künstler zB als Architekt schon ein freischaffender Künstler ist, kann man dann automatisch auch unter freischaffender Keramiker vom Finanzamt anerkannt werden? Oder müsssen dann auch diese Keramiken geprüft werden ob sie den Anforderungen entsprechen?
Und müssen freischaffende Keramiker wenn sie ihre Keramik übers Internet anbieten auch eine Rechnung ausstellen?
Danke schön
hille
Beiträge: 1192
Registriert: Donnerstag 24. August 2006, 10:29

Re: Selbstständigkeit

Beitrag von hille »

Hmmm, ich denke, ein bildender Künstler ist ein bildender Künstler, eigentlich gibt es da keine Beschränkung auf ein bestimmtes Material oder eine Form.
Rechnungen ausstellen hat nichts damit zu tun, ob man über Internet verkauft. Wenn der Kunde eine haben möchte, musst du eine schreiben, wenn nicht, dann nicht. Aber ich lege bei Internetverkäufen immer eine Rechnung bei, sonst müsste ich ja wieder nachfragen, ob gewünscht oder nicht.

Aber bei all solchen Fragen gilt, eine Einschätzung von wem auch immer in einem Forum ersetzt nicht die konkrete Nachfrage bei der zuständigen Behörde.
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