Selbstständigkeit

Rund um die Selbstständigkeit und das Angestelltenverhältnis

Rechtliche Beratung darf nicht erfolgen!
Elk
Beiträge: 16
Registriert: Donnerstag 26. Februar 2009, 13:55

Selbstständigkeit

Beitrag von Elk »

Hallo,
ich möchte mich bald als freischaffende Künstlerin (in Teilzeit) anmelden. Habt ihr hilfreiche Tipps für mich - was ich auf jeden Fall beachten muss bzw. unbedingt lassen sollte... ?
Handwerkskammer, IHK, ...
Danke!
atelierdgt
Beiträge: 182
Registriert: Freitag 30. März 2007, 20:37
Wohnort: Norddeutschland

Beitrag von atelierdgt »

Hi Elk!

Als freischaffender Künstler fällst Du raus ( wenn Du Glück hast)
keine Meldung bei der HWK IHK etc, nur natürlich Finazamt.
Ebenfalls kein Gewerbe( Künstler handeln nicht mit Fremdware).
Ich hoffe es hilft Dir etwas. Schnack sonst mal mit nem Steuerberater. Meiner hat mir damals sehr geholfen.

Lieben Gruß Connie
Wer Rechtschreibfehler findet - darf sie behalten!!!!!
Elk
Beiträge: 16
Registriert: Donnerstag 26. Februar 2009, 13:55

Beitrag von Elk »

Danke für deine Antwort. Was meinst du damit, wenn ich Glück habe?
Schauen die nach ob ich nicht doch mal eine Großserie drehe, die so gar keine Kunst ist?
Ich kann ja den ermäßigten Steuersatz von 7% verlangen, oder?
Gibt es eine Einkommenshöchstgrenze als Existenzgründerin im 1. Jahr?
Grüße
Elk
whoopie
Beiträge: 146
Registriert: Dienstag 4. November 2008, 10:37

Beitrag von whoopie »

Hallo Elk...

wirkliche Tipps kann ich dir nicht geben, aber schreiben, wie es bei mir jetzt gerade lief:

Als freischaffende Künstlerin ging nicht. Im Grunde wollte ich nur evtl. 2-3 Mal im Jahr auf einen Markt (Teilzeit eben, da sonst noch anderweitig berufstätig). Die Stadtverwaltung sah das aber eindeutig als Gewerbe an und eine Reisegewerbekarte werd ich dafür auch noch brauchen (kostet hier gleichmal 200 Euro). Eigentlich hätte ich da eine Kleinunternehmerregelung wählen können - also zukünftig dann keine Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuer-Abführung. Aber da ich schon eine Photovoltaikanlage auf dem Dach habe und für diese Einnahmen schon Ust abführen muss, ging das mit dem Gewerbe nicht mehr.

Kaum angemeldet kamen natürlich gleich das Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Handwerkskammer. Der HWK konnte ich telefonisch erklären, dass es hier eigentlich "nur um die mehr oder weniger hobbymäßig hergestellte Keramik" geht, die über einen Online-Shop bzw. Märkte verkauft werden soll. Damit waren die mal zufrieden und haben von einer Eintragung abgesehen. Somit auch keine Beiträge. Der BG hab ich das gleiche erklärt und solange ich keine Angestellten habe, sind die auch damit zufrieden. Nur beim FA muss ich halt meine Ust-Voranmeldungen abgeben - allerdings bis jetzt ohne Vorauszahlung, weil ich auch reingeschrieben hab, dass der voraussichtliche Jahresumsatz nicht mal annähern geschätzt werden kann.

LG,
Silvia
Elk
Beiträge: 16
Registriert: Donnerstag 26. Februar 2009, 13:55

Beitrag von Elk »

Hallo Whoopie,
warum genau bist du als Freischaffende nicht anerkannt worden vom FA? Wegen den Märkten oder weil du noch einen anderen Beruf hast?
Ich werde nur Teilzeit als Keramikerin arbeiten können, weil ich noch 2 Kinder habe, des Weiteren habe ich noch einen Job um die Miete für die Werkstatt zahlen zu können. Ich weiß ja nicht wieviel ich umsetzen werde...
Diese Umsatzsteuervoranmeldungen sind mir wirklich ein Rätsel... :-)
Wie bist du jetzt angemeldet?
Was zahlst du an wen?
hille
Beiträge: 1194
Registriert: Donnerstag 24. August 2006, 10:29

Beitrag von hille »

Tja, mit der Anerkennung als Künstler, das handhaben die Finanzämter ganz unterschiedlich.
Um es rauszufinden, hingehen, sagen was du vorhast. Und der festen Überzeugung sein, daß das Kunst ist. Und das du als Kleinunternehmerin die Befreiung von der Umsatzsteuer in Anspruch nehmen möchtest.
Der Vorteil: 1. wirst du leichter "einfach so" anerkannt, denn dem Finanzamt kann es egal sein, ob du 7 oder 19% Umsatzsteuer nicht abführst. Wenn die das so akzeptieren, dann hast du das Wichtigste schon erledigt, dann bist du als freischaffende Künstlerin gemeldet. IHK, HWK entfallen damit. Und wenn du umsatzsteuerbefreit bist, dann brauchst du dich auch nicht mit rätselhaften Umsatzsteuererklärungen rumzuschlagen. Die Umsatzsteuerbefreiung hat übrigens nichts mit deinem Status als Künstler zu tun, sondern, wie das Wort schon sagt, nur mit dem zu erwartenden Umsatz. Wenn der unter, ich glaube zur Zeit 17500,- im Jahr liegt, dann mach das. Kannst dann allerdings keine von dir selbst gezahlte Umsatzsteuer erstattet bekommen, ist schon klar.

Wenn das Finanzamt sich nicht einfach so auf deine Argumentation einläßt, dann gibt es in jedem Bundesland einen Ausschuß, der deine Künstlereigenschaft überprüft. Was du da einreichen mußt, erklären die dir schon.
Wenn das nicht klappt, dann mußt du ein Gewerbe anmelden (ist auch nicht weiter schlimm :wink: ), aber zuerst würde ich den anderen Weg versuchen.

Andere Berufe oder ob man auf Märkte geht, oder nicht, spielen übrigens keine Rolle bei der Beurteilung ob Kunst oder nicht, es kommt darauf an, was du HERSTELLST.

Ansonsten empfehle ich dir dringend, mal ein paar schlaue Bücher durchzulesen. Oder dich persönlich beraten zu lassen, noch viel besser!
whoopie
Beiträge: 146
Registriert: Dienstag 4. November 2008, 10:37

Beitrag von whoopie »

Hallo Elk,

bei mir ist ja so, dass ich leider keine Keramikerausbildung habe, sondern nur den einen oder anderen Drehkurs besucht hab. Das was ich herstelle würde ich in über 90% der Fälle unter Gebrauchskeramik einordnen, obwohl ich keine großen Serien drehe. Da hätt ich derzeit wohl schon mit kleinen Serien meine Probleme :oops:

In Richtung Kunst wirds bei mir vielleicht irgendwann später gehen, wenn meine Formensprache so einzigartig ist, dass man sie auch als Kunst bezeichnen kann. Da ich auch nicht modelliere, kann ich auch nicht mit Skulpturen aufwarten... somit auch wieder keine Kunst.

:cry:

WAs ich derzeit zahle ist die Umsatzsteuer... aber ich hol mir dafür auch die gezahlte Umsatzsteuer bspw. für Ton und Werkzeug, komplette Ausrüstung eben, wieder zurück. Hat dann Vorteile, wenn man seine Werkstatt erst noch einrichten muss... oder wenigstens im selben Jahr eingerichtet hat. Ofen, Töpferscheibe etc. das haut schon ganz schön rein bei der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.

LG,
Silvia
Elk
Beiträge: 16
Registriert: Donnerstag 26. Februar 2009, 13:55

Beitrag von Elk »

Hallo Hille,
vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort, hat mir sehr weitergeholfen. Ich habe mich schon persönlich beraten lassen, aber die 2 Beratungen waren nicht wirklich hilfreich, da das was ich vorhabe wohl zu speziell für die ganzen Schubladen ist... Die Literatur die ich dazu im www und in der Bücherei finden konnte zielt auch eher auf Existenzgründer ab, die von jetzt auf gleich hohe Gewinne erzielen werden. Das wird bei mir ja erst einmal nicht der Fall sein.
Aber vielleicht wäre der ermäßigte Steuersatz für mich auch nicht verkehrt, da ich einen neuen Ofen gekauft habe und auch sonst meine Werkstatt einrichten muss... Ist es möglich solange Umsatzsteurbefreit zu sein, bis man unter 17.500 € bleibt und wenn "das Geschäft läuft" nach ein paar Jahren einfach 7 oder 19% abzuführen?
Grüße
hille
Beiträge: 1194
Registriert: Donnerstag 24. August 2006, 10:29

Beitrag von hille »

Wenn du die Mehrwertsteuer von deinen gekauften Sachen erstattet haben willst, dann darfst du die Kleinunternehmerregelung NICHT in Anspruch nehmen. Es geht aber z.B. nicht, nur für das erste Jahr Umsatzsteuer abzuführen, und dann, wenn du keine großen Einkäufe mehr hast, in die Befreiung zu wechseln. Wenn du die Kleinunternehmerbefreiung nicht willst, dann gilt das ein paar Jahre, ich glaube, es sind fünf.

Wenn du sie von Anfang an willst, dann gilt das so lange, bis du die Freigrenze überschreitest. Also auch geschäftslebenslang, wenn nicht mehr Umsatz ist.
Und was die 7 oder 19% angeht, da ist dann wohl in den meisten Fällen die Bestätigung durch diese Kommission notwendig. Aber das kann dir wirklich nur dein Finanzamt genau sagen, denn da gibt es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede. Und pass auf, daß du im Finanzamt an jemanden gerätst, der auch wirklich Ahnung hat, die erzählen auch gerne mal was Verkehrtes, so meine Erfahrung.
Chrisu
Beiträge: 168
Registriert: Samstag 23. Februar 2008, 09:20

Beitrag von Chrisu »

Wenn du dich einmal dafür entscheidest, Umsatzsteuer auszuweisen/abzuführen - wie auch immer das heißt - bist du 5 Jahre gebunden. Für Formulardeppen (wie mich) würde ich die Kleinunternehmerregelung empfehlen - weil nicht soviel Zettelkram...
Wenn du allerdings größere Anschaffungen vorhast (Ofen, Rohstoffe, etc.) ist es andererseits auch nicht schlecht, wenn du diese Mehrwertssteuer wieder absetzen kannst...
Wenn du dir's leisten kannst (oder magst) wäre ein Steuerberater sicher eine gute Infoquelle...
Chrisu
emden
Beiträge: 175
Registriert: Montag 12. November 2007, 19:55

Beitrag von emden »

Hallo Elk, ich hoffe dein keramisches Wissen ist größer als dein Finanzwissen, denn bei Finanzpannen wirst du recht schnell feststellen, daß das Finanzamt recht hartnäckig ist.
Bei keramischen Fehlentscheidungen schadest du unter Umständen deiner Kundschaft und damit unserem Berufsstand.
Möge der Himmel verhüten, daß bei einem Töpfer -Markt neben mir jemand steht, dessen Problem ist ob er eine Höchstgrenze beim Umsatz nicht überschreiten darf.Wie soll deine Preiskalkulation aussehen?Da gibt es sicher hilfreiche Geister im Forum, die das auch noch für dich machen werden.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: ich bin froh über jede(n), der sich für Keramik begeistert, keramisch tätig ist und vielleicht mal hie und da von diesen Produkten etwas verkauft.
Aber als Selbständiger ohne jegliches kaufmännisches Wissen in Konkurrenz mit Handwerksbetrieben zu treten, kann für beide Seiten nicht gedeihlich sein.Unser Beruf stirbt jeden Tag ein wenig mehr....
Benutzeravatar
Erwin
Beiträge: 12
Registriert: Mittwoch 9. September 2009, 19:34

Beitrag von Erwin »

Harry hat geschrieben:wenn überhaupt wer kommt...
Harry
Freu dich, so gehen die Standpreise runter.
Müsste zunindest so ein, wenn ich Marktwirtschaft richtig verstanden habe.

Erwin
Elk
Beiträge: 16
Registriert: Donnerstag 26. Februar 2009, 13:55

Beitrag von Elk »

Hallo Emden,
ich verstehe deine skeptische Einstellung mir gegenüber, ja mein keramisches Wissen ist größer, sonst würde ich mich auf die Selbstständigkeit gar nicht einlassen.
Ich will mich einfach nur nicht auf meine Steuerberaterin verlassen die vom Handwerken nicht so viel Ahnung hat und soviel Tipps wie möglich von euch bereits erfahrenen Keramikern erhalten. Ich kenne zwar viele Töpfer aber
1. haben sich alle zu unterschiedlichen Zeiten selbstständig gemacht (vor 20 Jahren war es ein bisschen anders als heute)
2. jeder hat einen unterschiedlichen Hintergrund (Geselle, Meister, Freischaffend, Gewerbetreibend, Voll- , Teilzeit...)
Mir liegt jedenfalls nichts daran meinen Berufsstand durch dumme unüberlegte Handlungen in ein schlechtes Licht zu stellen!
Deswegen möchte ich auf möglichst vielen Wegen (Bücher, www, Erfahrungsberichte, Steuerberater, usw. in Erfahrung bringen was genau für meine Situation das Beste ist!
Würde ich übrigens annähernd € 17.500 pro Jahr verdienen und wir wären Standnachbarn bräuchtest du dir wirklich keine Sorgen machen. Was ich damit sagen möchte ist, das ich als Existenzgründerin nicht die Illusion habe die ersten Jahre soviel Keramik verkaufen zu werden...
Grüße
atelierdgt
Beiträge: 182
Registriert: Freitag 30. März 2007, 20:37
Wohnort: Norddeutschland

Beitrag von atelierdgt »

@harry - stimmt :lol: :lol: :lol:

gruß von Connie, wo der Weihnachtsmarkteintritt auch von 2 auf 4 Euro erhöht wurde....... :twisted:
Wer Rechtschreibfehler findet - darf sie behalten!!!!!
cheval
Beiträge: 171
Registriert: Samstag 6. Dezember 2008, 23:39
Wohnort: erding

Beitrag von cheval »

Harry hat geschrieben:....ja, so langsam bekomm ich ne Veranstalteraversionsphobie :twisted: :twisted: :twisted:
Was für eine schöne Wortkreation.:lol:
Meinen neuen, persönlichen Veranstalteraversionsphobie-Rekord hält jetzt (nein, kein Weihnachtsmarkt) sondern eine Bonsai-Messe, auf der ich "Gott sei Dank" nicht als Verkäufer, sondern nur als Besucher war. Sonst hätte es wohl ein Massaker gegeben.

Da stand einer mit den selbstgebastelten (getöpfert mag ich das gar nicht nennen) Kleeblattschälchen (wahrscheinlich waren die Einzelteile über der Walnußschale geformt) - Größe ca. 12,5cm x 5cm - Preis : 70€ - und die Leute haben das bezahlt !!!
2 Stände weiter - roter Ton mit Mangan angerieben, Transparent glasiert - dieser "geheimnisvolle" Farbeffekt gelingt laut Verkäufer nur durch ein noch viel geheimnisvolleres, gaaanz langsames Einbrandverfahren (Elektroofen) und der Brand dauert da schon 3 Tage (ohne Abkühlen) -> Preis für ca. 12cmx6cm Schälchen - 68€ - und die Leute haben das bezahlt!!!
nochmal 3 Stände weiter schlicht überbrannter Manganton (ganz hübsche Aufkochblubberbläschen) - das ist wie ganz echtes japanisches Raku - Preis für ein montiertes, eckiges Teil ca. 12x12cm - 50€ (der war echt billig) und die Leute haben den Dreck gekauft wie blöd.
Soll ich noch erwähnen das keiner dieser hier erwähnten Bonsai-Schalen-Hersteller ein gelernter Keramiker war...

Und ich dachte mir nur wieder einmal "Wie blöd bin ich eigentlich??"
Antworten