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Und was könnte man draus lernen?

Verfasst: Montag 23. November 2009, 07:56
von Erwin
Vielleicht wärs ja besser, nicht auf Keramikmärkte zu gehen, sondern auf, sagen wir mal Katzenaussstellungen oder sowas ähnliches. Da sind dann plötzlich Leute, die richtig Kohle ausgeben für einen Fressnapf.

Ein neue Käuferschicht suchen ist die Lösung des Problems.

Gruss Erwin

KSK

Verfasst: Mittwoch 2. Dezember 2009, 23:07
von polaX
Hallo Elk,
wenn Dir das Finanzamt wg. freischaffender Künstlerin glauben soll und Du 7%MwSt. haben willst, solltest Du unbedingt in die Künstlersozialkasse gehen. Aber ohne Nachweise, Gutachten von Profs etc. und ein abgeschlossenes Kunststudium ist dies fast nicht mehr möglich. Sonst solltest Du Kleingewerbetreibende bleiben, aber sobald Du natürlich über diese Grenze rutschst musst Du MwSt. abführen. Und dann 7% zu bekommen, ohne wirklich Nachweise zu bringen, wird schwer. Vor allem akzeptieren sie es dann sowieso nicht, wenn Du nicht in der KSK bist, und Ausstellungen mit Katalog nachweisen kannst...mein Finanzamt wollte das. Viel Glück für Deine Selbstständigkeit.
P.S. Schade daß die Diskussionen immer wieder in das Gejammer über Märkte abrutscht, und die Sachfragen nicht wirklich beantwortet werden.

Verfasst: Freitag 4. Dezember 2009, 18:35
von hille
Ganz so schlimm ist es nicht, zumindest nicht überall. Kommt wirklich auf dein Bundesland an.
Bei mir war die Künstleranerkennung kein Problem, auch ohne KSK. Habe Arbeitsproben und Ausstellungsnachweise (ohne Katalog, einfach meine selbstgestalteten Mappen) zu dieser Kommision, die es hier entscheidet, geschickt. Ein Jahr gewartet, bis der hohe Rat getagt hatte. Dann hatte ich es amtlich. Bloß für die KSK nicht amtlich genug, die legen wieder andere Maßstäbe an. :?

Verfasst: Sonntag 6. Dezember 2009, 13:51
von Elk
...ja und was hast du in diesem 1 Jahr gemacht?
Welchen Status hattest du beim FA während deiner Wartezeit?
Ich kann ja dann auch erst einmal keine Stücke vorweisen, da ich ja noch anfangen muss...
hmm

Verfasst: Montag 7. Dezember 2009, 09:53
von hille
Während der Wartezeit war ich "einfach so" als Künstler anerkannt. :lol: Da ich als Kleinunternehmerin sowieso keine Umsatzsteuer abführen mußte, war's für das Finanzamt im Grunde genommen ja egal. Die hatten mir sogar davon abgeraten, mich durch diese Kommission "prüfen" zu lassen ("Stellen Sie sich mal vor, wenn die sie ablehnen!").
Es ist aber so, nur mit dieser Anmeldung beim Finanzamt, da hatte ich keinerlei schriftlichen Nachweis, daß ich meine Selbständigkeit überhaupt "legal" ausübte. Etwas problematisch bei Marktbewerbungen z.B, wie man sich vielleicht vorstellen kann. Ich hatte damals dann selbst einen entsprechenden Wisch entworfen, den ich im Finanzamt stempeln und unterschreiben ließ.
Tja, es gibt doch immer noch Dinge in unserem Land, die NICHT bürokratisch geregelt sind. :lol:

Verfasst: Montag 7. Dezember 2009, 09:56
von hille
P.S.: Was deine noch nicht vorhandenen Stücke angeht: Produzieren darfst du doch nach Herzenslust, ohne irgendwelche Anmeldungen. Die sind doch erst dann fällig, wenn du verkaufen willst.
Also solltest du erstmal DAMIT anfangen. :wink:

selbstänigkeit/freischaffend

Verfasst: Montag 7. Dezember 2009, 10:19
von minna
hallo,
An Deiner Stelle würde ich erstmal produzieren,dann auf Künstlermärkte gehen,dich nicht als Gwerbe ein eintragen,sondern als Hobby(ich weiss der Name tut weh),um einfach mal zusehen,ob Du mit Deiner Kunst ankommst!
2.Einen Strassengewerbeschein zulegen...da kannst dann überall hin....denn als Freischaffender Künstler,solltest du schon Malerei oder Bildhauer -Keramik etc.an einer Kunsthochschule/akademie ausgeübt haben.Und die verlangen viel.
Nur mal so ein kleiner tipp von mir!
lg Minna

Verfasst: Montag 7. Dezember 2009, 10:33
von Elk
Hallo,
dass mit dem Hobby usw. sind gute Tipps, danke!
@Harry natürlich habe ich bereits Keramik hergestellt, aber eben nur im Angestelltenverhältnis; ich kann ja schlecht Photos von der Keramik meiner Chefs machen, oder? :-)

Re: Selbstständigkeit

Verfasst: Donnerstag 18. Mai 2017, 21:46
von Ranunkel
Dazu hätte ich noch ein paar Fragen...
Wenn jemand alls freischaffender Künstler zB als Architekt schon ein freischaffender Künstler ist, kann man dann automatisch auch unter freischaffender Keramiker vom Finanzamt anerkannt werden? Oder müsssen dann auch diese Keramiken geprüft werden ob sie den Anforderungen entsprechen?
Und müssen freischaffende Keramiker wenn sie ihre Keramik übers Internet anbieten auch eine Rechnung ausstellen?
Danke schön

Re: Selbstständigkeit

Verfasst: Freitag 19. Mai 2017, 08:58
von hille
Hmmm, ich denke, ein bildender Künstler ist ein bildender Künstler, eigentlich gibt es da keine Beschränkung auf ein bestimmtes Material oder eine Form.
Rechnungen ausstellen hat nichts damit zu tun, ob man über Internet verkauft. Wenn der Kunde eine haben möchte, musst du eine schreiben, wenn nicht, dann nicht. Aber ich lege bei Internetverkäufen immer eine Rechnung bei, sonst müsste ich ja wieder nachfragen, ob gewünscht oder nicht.

Aber bei all solchen Fragen gilt, eine Einschätzung von wem auch immer in einem Forum ersetzt nicht die konkrete Nachfrage bei der zuständigen Behörde.