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Kündigung bei der HWK mit schwerwiegenden Folgen

Verfasst: Samstag 12. Mai 2012, 20:14
von Annouka
hallo, hat jemand Rat? Habe im februar meinen Handwerkskammermitgl. gekündigt, da ich keine Lust mehr hatte, diesen Verein zu unterstützen, da er für uns hier in unserer Region herzlich wenig getan hat. Heute bekam ich Post von der Stadt mit meiner Gewerbeabmeldung, die ich umgehend tätigen soll, dieses hatte ich jedoch nicht vor. Wie verhalten? Grüße Annouka

Re: Kündigung bei der HWK mit schwerwiegenden Folgen

Verfasst: Samstag 12. Mai 2012, 21:59
von Migla
Hallo,Dein Austritt aus der HWK kommt einer Gewerbeabmeldung gleich,da jeder Gewerbetreibende in Deutschland per Gesetz automatisch Pflichtmitglied in einer der Kammern wird,egal,ob es dem Einzelnen was bringt oder nicht.Befreihung geht nur bei Anerkennung als Bildender Kuenstler.Die Kriterien hierzu sind jedoch nicht bundesweit einheitlich,sodass u.U.groessere Probleme auftreten koennen und man oft vom guten Willen der Sachbearbeiter bei HWK,Finanzamt und Komune abhaengig ist.Grusss migla

Re: Kündigung bei der HWK mit schwerwiegenden Folgen

Verfasst: Samstag 12. Mai 2012, 22:13
von Kari
Guten Abend,

Du musst nicht Mitglied in der Handwerkskammer sein, es sei denn Du möchtest ausbilden. Dann entkommst Du der Kammer nicht. Du musst auch keine Anerkennung als Künstler haben. Geh einfach zum Finanzamt und melde Dich als Freiberufler, freiberuflicher Keramiker an. Ich bin weder in der Kammer noch in der Berufsgenossenschaft, habe keine Lust Bürokraten mit meiner Arbeit den Lebensunterhalt zu schenken. Dafür kann ich nicht im deutschen Sinne ausbilden. Muss auch garnicht sein, ich bilde trotzdem aus, eben anders.
Wenn Du willst kann ich Dir per Mail mehr dazu erzählen. Dann schick mir per PN Deine Emailadresse.

Schönen Abend, Kari.

Re: Kündigung bei der HWK mit schwerwiegenden Folgen

Verfasst: Sonntag 13. Mai 2012, 10:15
von hille
Das, was Migla schreibt, ist schon richtig.
Da bis jetzt ein Gewerbe angemeldet war, ist Annouka Pflichtmitglied in der Kammer.
Was Kari schreibt, stimmt zwar auch, aber eben nur dann, wenn man KEIN Gewerbe angemeldet hat. Mit viel Glück kann Annouka eventuell ihr Gewerbe abmelden und sich als freiberufliche Künstlerin beim Finanzamt wieder anmelden. Aber das muß sie dann schon gut begründen können.

Re: Kündigung bei der HWK mit schwerwiegenden Folgen

Verfasst: Montag 14. Mai 2012, 13:32
von atelierdgt
Hallo!
Ja die Bürokratie ist schon lustig. Ich hatte vor 14 Jahren auch kurz einen Gewerbeschein - da ich dachte :muß ich haben. Dann sagte meine Steuerberaterin aber sofort: gib ihn ab, ganz schnell. Das tat ich und meldete mich zwei Tage später beim Finazamt als freischaffender an, haben die mit einem Schmunzeln im Gesicht akzeptiert,
Bis heute bin ich dieser Steuerberaterin sehr, sehr dankbar......

Gruß Connie

Re: Kündigung bei der HWK mit schwerwiegenden Folgen

Verfasst: Montag 14. Mai 2012, 21:19
von Cricri
Hallo,
ich hab mich Anfang des Jahres bei der HWK abgemeldet, bei der Begründung hab ich angekreuzt: Gewerbeabmeldung, sonstige Gründe (so oder ähnlich hieß es auf dem Formular, das man auf der Seite der HWK im Internet runterladen kann).
Als nächstes bin ich zur Gemeinde und hab denen erzählt, daß ich vorwiegend Kurse gebe und Skulpturen und Einzelstücke fertige, die haben mich zum Finanzamt geschickt, dort habe ich dasselbe nocheinmal formlos eingereicht, und jetzt bin ich selbst. bildende Künstlerin. Die HWK hat mir sogar einen Teil der Gebühren zurückerstattet.
Warum willst du dein Gewerbe nicht abmelden?
Ausbilden darf ich nicht, aber ich habe jedes Jahr Praktikanten aus der Schule.
Viele Grüße, Christiane

Re: Kündigung bei der HWK mit schwerwiegenden Folgen

Verfasst: Montag 14. Mai 2012, 21:59
von Annouka
oK, ich habe verstanden,probiere den anderen Weg, obwohl ich für den alten so dermaßen habe kämpfen müssen. Aber allein, die Kündigung bei der HWk macht es wett, ich habe selber persönliche Gespräche dort geführt, mit irgendwelchen Vorstandsmitgl.,zum Teil peinliche Argumentationen bzgl. Töpfermärkte.
Stecke ich meine Energie in neue Projekte, ..Cést la Vie...Euch allen Dank für die Rückmeldung Annouka

Re: Kündigung bei der HWK mit schwerwiegenden Folgen

Verfasst: Freitag 8. Juni 2012, 21:11
von Annouka
muss Euch noch mal eben erzählen- ich wurde dann doch gezwungen mein mein Gewerbe abzumelden, auch die ihk wollte nicht helfen, Finanzamt erst recht nicht. Gruß Annouka - wo ein Willi ist ist auch ein Weg

Re: Kündigung bei der HWK mit schwerwiegenden Folgen

Verfasst: Samstag 9. Juni 2012, 19:41
von hille
Das war klar...
Na, dann wirsde jetzt eben Künstlerin.

Re: Kündigung bei der HWK mit schwerwiegenden Folgen

Verfasst: Samstag 8. September 2012, 22:49
von Markus
[quote="Harry"]ja, der Punkt ist das, was du machst. Wenn dein Geschäft zum Großteil aus Geschirr besteht, gehst du als Künstler schwer durch....Pech für mich :lol: . Eigentlich doch egal, irgendwer kommt immer , der deine Kohle brauchen kann. Der interessantere Punkt ist nicht der HWK Beitrag, sondern der ermäßigte Mwst.satz für die Kunst....
Harry[/quote]
Hallo Harry,
das Thema ist komplexer, als Du anzunehmen scheinst. USt-Satz hat mit der Einordnung beim Finanzamt als Künstler nix zu tun. Es kommt auf die Benutzbarkeit bei jedem einzelnen Produkt an: Was man benutzen kann, wird voll besteuert. Merke: Kunst ist unnütz. Also wenn das Loch oben ist, 19%, unten 7%. Das kannst Du auch so machen, wenn Du in der Rolle bist. Musst halt nur jedes einzelne Produkt dokumentieren, um bei der Prüfung eine Diskussionsgrundlage zu haben. Wer beide Steuersätze abrechnet, wird gern geprüft.
Im übrigen kommt es hier in Deutschland schon sehr darauf an, bei welchem Sachbearbeiter man landet: Ich habe auch schon ganz offiziell und mit allem Drum und Dran ausgebildet, ohne in der Handwerksrolle und der Innung zu sein. Aber es kommt auch ein Stück weit auf die eigene Durchsetzungsfähigkeit an. Wenn man beim Sachbearbeiter scheitert, dann hat der auch noch einen Chef...

Grüße
Markus

Handwerkskammer, muß das sein?

Verfasst: Freitag 18. Oktober 2013, 15:00
von füchslein
Ich habe auch ein Nebengewerbe angemeldet und bekam jetzt Post von der Handwerkskammer, ich soll/muß mich in die Handwerksrolle eintragen lassen und das kostet 160 € und dann jedes Jahr 180€ Mitgliedsbeitrag, wobei man die ersten 2 Jahre bei Existenzgründung nur die Hälfte zahlen muß. Soll ich mein Nebengewerbe wieder abmelden? Ich dachte man muß ein Gewerbe anmelden, sobald man eine Gewinnabsicht verfolgt, und das ist ein Markt ja auf alle Fälle, so hat es mir jedenfalls das Gewerbeamt erklärt. Ich weiß jedenfalls jetzt nicht was ich machen soll. Ach ja, ich fertige übrigens auch Gebrauchskeramik.
Viele Grüße,
Silke
www.brandneu-keramik.de

Re: Kündigung bei der HWK mit schwerwiegenden Folgen

Verfasst: Samstag 19. Oktober 2013, 10:23
von hille
Hallo Silke,

kannst du denn den Handwerkskammerbeitrag beim besten Willen nicht aufbringen? Natürlich ist das blöd, aber es ist nunmal so geregelt.
Das Gewerbe wieder abzumelden und zu versuchen, dich als Künstlerin nur beim Finanzamt anzumelden, tja, wenn du Glück hast, dann klappt das. Aber da kann man keine Vorhersage treffen.

Die beste Möglichkeit besteht natürlich darin, so viel Geld zu verdienen, dass der HWK-Beitrag nicht weiter schmerzt. :wink:

Re: Kündigung bei der HWK mit schwerwiegenden Folgen

Verfasst: Mittwoch 6. November 2013, 20:11
von madame Alexis
Hallo,

Auch wenn das Thema vielleicht nicht mehr aktuell ist, wollte ich doch meinen Senf dazugeben. Ich war einige Jahre als "Keramikerin" (nicht Töpfer !) selbständig, und das als freiberufliche Künstlerin. Habe mich beim Finanzamt so angemeldet, und das wars. Da hat nie irgendjemand nachgefragt, kein Verband, keine Kammer.
Jetzt habe ich nach einer Pause meine Werkstatt wieder aufgebaut, diesmal in Kombination mit Handelsware. Dazu mußte ich ein Gewerbe anmelden, Handel mit Waren aller Art. Das witzige ist jetzt, das es egal ist, ob ich die Ware selbst herstelle oder einkaufe, nur die IHK hat mich als neues Mitglied begrüßt. Weil ich aber noch am Anfang stehe und kleine Umsätze einfahre, bin ich von den Beiträgen sowieso erstmal befreit. Nachteil bei dem Modell ist, das man so kaum eine Chance hat, in die KSK zu kommen. Allerdings als Vorteil empfinde ich es mit Gewerbe, das Strom, Ton ect. billiger werden, wegen dem Vorsteuerabzug. Ich habe auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, da ich nen neuen Ofen anschaffen musste, Werkstatt, Laden ausbauen und so weiter,. Das hat sich schonmal gelohnt.
Grüßlis,
Axo

Re: Kündigung bei der HWK mit schwerwiegenden Folgen

Verfasst: Samstag 4. September 2021, 14:40
von Robbe
Hallo,

was ist denn der Unterschied zwischen "Keramiker:in" und "Töpfer:in", wenn man sich beim Finanzamt (ob jetzt Gewerbe oder freiberuflich) anmeldet?

Liebe Grüße
Robbe

Re: Kündigung bei der HWK mit schwerwiegenden Folgen

Verfasst: Montag 6. September 2021, 12:22
von Ursula28
Hallo,
die heutige offizielle Berufbezeichnung ist:
Keramiker*ìn Fachrichtung Freidreher*in, Keramikmaler*in, Baukeramiker*in.
Gruß Ursula