Anmeldung als Künstler oder wie oder was?

Rund um die Selbstständigkeit und das Angestelltenverhältnis

Rechtliche Beratung darf nicht erfolgen!
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Joh.
Beiträge: 25
Registriert: Montag 3. Februar 2020, 11:10

Anmeldung als Künstler oder wie oder was?

Beitrag von Joh. »

Hallo,
die Frage wird des öfteren diskutiert, aber jeder Fall ist anders, nun also auch ich:
ich würde gern meine Keramik "ab Hof", in der Umgebung und ggf auf regionalen Märkten (keine Keramikmärkte, das sollen mal die Profis machen) verkaufen. Nun, was muss ich tun?
Ich habe eh ein abgeschlossenes Kunststudium, deshalb liegt die Anmeldung als Künstlerin nahe. Meine Sachen sind aber unschwer als Geschirr identifizierbar. Etwas Gartenkeramik mache ich auch.
Außerdem sollen die Mengen klein bleiben. Will damit nicht meinen Lebensunterhalt verdienen, sondern ein kleines Zubrot. Bin in einem LW-Betrieb selbstständig und darüber im Haupterwerb angemeldet.
Die Glasuren wären ebenfalls ein Thema. Kann ich mich im Zweifel auf Angaben der Hersteller "für Geschirr geeignet" berufen?
Was würdet ihr so zu der Gemengelage empfehlen?
Liebe Grüße
Joh.
hille
Beiträge: 1192
Registriert: Donnerstag 24. August 2006, 10:29

Re: Anmeldung als Künstler oder wie oder was?

Beitrag von hille »

Melde dich beim Finanzamt als Künstler. Außerdem Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Normalerweise fragen die nicht weiter nach, wenn doch, müsste dir dein abgeschlossenes Kunststudium helfen. Wie gesagt, das läuft nur über das Finanzamt, es gibt ein extra Formular dafür. Am besten machst du dich vorher noch weiter schlau, denn die Finanzbeamten haben oft keine Ahnung und wollen dich vielleicht abwimmeln. Am besten ist es, wenn man hinkommt, sagt, dass man sich als Künstler steuerlich anmelden will und ihnen genau erklärst, wie das geht.

Denn wenn du ein Gewerbe anmeldest, dann musst du auch in die Handwerkskammer und auch sonst kommt ein größerer Rattenschwanz hinterher.
nuut
Beiträge: 64
Registriert: Dienstag 31. Mai 2016, 11:59

Re: Anmeldung als Künstler oder wie oder was?

Beitrag von nuut »

Moin,
Kleinunternehmer Regelung ist m.W. nur mit einer Unternehmung möglich. Landwirtschaft und Keramik wären zwei.
Anmeldung als Freiberuflern sollte auch gehen, wird aber von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich gehandhabt.
Gruß Ralf
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