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arbeiten in der Wohnung

Verfasst: Montag 8. Februar 2021, 18:57
von Sterna
Moin liebe Tongemeinde :-)

muss ich ein Einverständnis meines Vermieters haben, wenn ich einen Raum meiner großen Whg. als Keramikatelier nutze, ohne den Ofen wohlgemerkt, der bei Freunden steht, da hier dafür vom alten Vermieter keine Erlaubnis erteilt wurde, die neuen wollen sich nun auf eine angeblich vertragswidrige Nutzung der Wohnung berufen.....ich wäre aber hier gar nicht eingezogen, wenn ich ein Verbot für meine reisegewerbliche Tätigkeit bekommen hätte......die ansage zum Ofen kam erst letztes Jahr........überlege nun die Umwandlung in eine Freiberuflichkeit, denn Freiberufler dürfen definitiv ihre Whg. zum arbeiten nutzen.......es darf nur niemanden stören und Publikumsverkerh darf 2-3 Leute am Tag nicht überschreiten, was ja derzeit und hier sowieso wegfällt.........was habt ihr für Erfahrungen dazu machen dürfen :-) ??

Re: arbeiten in der Wohnung

Verfasst: Mittwoch 10. Februar 2021, 11:45
von hille

Re: arbeiten in der Wohnung

Verfasst: Montag 22. März 2021, 11:26
von füchslein
Hallo, der link von >Hille war ja vermutlich schon sehr hilfreich. Ich würde sogar sagen, dass der Vermieter es melden muß, wenn Wohnraum als Gewerberaum genutzt wird. Ich mußte bei meinem Haus auch einen Nutzungsänderungsantrag bei Bauamt stellen weil vorher ein Frisörsalon in Haus war. Hat viel Geld gekostet, für eigentlich nix. Brauchte dafür Grundrisse, und da es keine gab, mußte die erst ein Architekt zeichnen. Und sowieso durfte nur ein Architekt den Antrag stellen. Für Wohn oder Gewerberaum bestehen ja auch unterschiedliche Steuersätze.
Viele Grüße Silke