Kombi Kurse/Produkte

Rund um die Selbstständigkeit und das Angestelltenverhältnis

Rechtliche Beratung darf nicht erfolgen!
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Töpfermobil
Beiträge: 46
Registriert: Mittwoch 25. Januar 2017, 23:21

Kombi Kurse/Produkte

Beitrag von Töpfermobil »

Moin,
das Thema Anmeldung kommt immer wieder auf aber in der Suchfunktion (mehrmals über Monate durchforstet) fand ich noch keine Antwort hierauf:

Wie seid ihr, die sowohl Produkte, als auch Kurse anbieten, gemeldet?

Ich möchte gern freiberuflich tätig sein.

Hintergrund meiner Frage:
In einem gestrigen ersten Telefonat mit einer Steuerverbraterin hat sie mir ohne große Anhörung gleich gesagt, dass ich mit meinen reich dekorierten Einzelstücken aus Keramik (Geschirr aber kein Teil wie das andere, alles Einzelstücke) PLUS meiner angestrebten Kurstätigkeit bei Gewerbe lande, da schlicht und ergreifend "kein Katalogberuf" und "nicht akademisch".
Ich könne ja mein Glück bei der KSK versuchen - falls die akzeptierten (unwahrscheinlich), könne ich DANACH bei dem Finanzamt meine Steuernummer für die Aufnahme einer frbrfln. Tätigkeit beantragen.

Natürlich werde ich nochmal bei einer anderen Beraterin nachfragen, mich interessiert aber sehr, ob Ihr Betroffenen ggf. 2 Sachen angemeldet habt (sowohl Gewerbe, als auch Freib. wegen unterrichtender Tätigkeit) oder...?

Sorry, für diesen Fall habe ich wirklich keine Info aus der Suchfunktion herausziehen können. Und die Aussage der Stberaterin fühlte sich an wie Bud Spencer's Faust auf'm Kopf. 😂

Vielen Dank jedenfalls vorab für Eure Hilfe und Erfahrungen!
hille
Beiträge: 1192
Registriert: Donnerstag 24. August 2006, 10:29

Re: Kombi Kurse/Produkte

Beitrag von hille »

Ach, die Steuerberater...

Ich würde es an deiner Stelle als freischaffende Künstlerin versuchen, da meldest du dich nur beim Finanzamt und auch nur die haben das zu entscheiden, nicht die Steuerberaterin. Das hat auch gar nichts mit der KSK zu tun. Die Kriterien sind je nach Bundesland verschieden, in meinem z.B. gibt es eine Kommission, die darüber entscheidet, ob man nun Kunst macht, oder nicht. Ich war viele Jahre darüber als Künstlerin anerkannt, bevor ich 2013 auch in die KSK kam. Die Kurstätigkeit ist da kein Ausschlussgrund, denn viele Künstler geben Kunstkurse. Eine Kollegin wurde sogar aufgrund ihrer Kurstätigkeit geprüft, ob sie in die KSK "muss".

Mach dich selber schlau, was geht, das ist die beste Methode. Auch beim Finanzamt hat nicht jeder alles aufm Schirm. Meistens ist ihnen dein Status solange egal, wie du auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreifst.
Maria Ortiz Gil
Beiträge: 1008
Registriert: Dienstag 1. März 2016, 13:14

Re: Kombi Kurse/Produkte

Beitrag von Maria Ortiz Gil »

Ich würde raten nicht so viel nach zu fragen, und sachte anzufangen. Sonst hast du bald womöglich noch die Berufsgenossenschaft und die Industrie und Handelskammer am Hals.

Diese Institutionen sind aber nicht ganz sinnlos, denn sie sollen die Arbeitsbedingungen und gesetzeskonformes Handeln überwachen. Dir muss klar sein, dass keramische Materialien oft zu den Gefahrstoffen gehören und du deshalb entsprechend verantwortungsbewusst damit um gehen musst, gerade wenn du sie Kursteilnehmern zur Verfügung stellst.

Wenn du schreibst, dass deine Keramiken aufwendig verziert sind, dann gehe ich davon aus das du nicht große Mengen davon herstellen kannst. So wie Hille meine ich auch, dass sich das Finanzamt damit zufrieden gibt, wenn du dich als gering verdienende freischaffende Künstlerin anmeldest.
madame Alexis
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Registriert: Mittwoch 9. März 2005, 17:06

Re: Kombi Kurse/Produkte

Beitrag von madame Alexis »

Hallo,

Als jemand, der beides kennt - freiberuflich sowie Gewerbe, Kleingewerbe und "Groß"gewerbe, kann ich dir folgendes sagen : Du stellt beim Fi Amt keinen Antrag in dem Sinne, das die dann irgendwas bewilligen. Als Selbständiger muß und kannst du schon selbst entscheiden, welche Form deine Geschäftstätigkeit hat. Du teilst dem FI Amt lediglich mit, was du in welcher Form zu tun gedenkst.
Ich verstehe allerdings nicht, warum du unbedingt freiberuflich sein willst. Der bürokratische Aufwand ist bei einer freiberuflichen Tätigkeit und einem Kleinunternehmen nämlich derselbe. Da du Geschirr herstellen willst, würde auch ich dich eher als Gewerbe einstufen, denn auch das Kunsthandwerk zählt zum Gewerbe. Auch die Kurse ändern daran nichts. Und zum Besuch beim Steuerberater rate ich in jedem Fall, denn es gibt wirklich fiese Fallen, in die man unwissend tappen kann....
Grüße,
Alex
hille
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Re: Kombi Kurse/Produkte

Beitrag von hille »

Nun ja, sobald es ein Handwerk ist, dann ist es schon ein Unterschied, dann sind nämlich Kammerbeiträge fällig. Bei der Industrie- und Handelskammer eher nicht, weil die Freibeträge haben, aber die Handwerkskammern haben keinen. IHK ist für Keramiker eigentlich nicht zuständig.

Ansonsten hat Alex recht, was die Vorgehensweise angeht, du zeigst beim Finanzamt die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit an, wenn du Künstler sein willst. Die meisten Finanzämter werden das dann so machen und gut. Aber nur für Kleinunternehmer, da ist es nämlich wurscht, welchen Umsatzsteuersatz du anwenden darfst. Aber ich habe auch schon anderes gehört und wie es dann weitergeht, das unterscheidet sich, wie gesagt, nach Bundesland.

Du hast auch ein Recht auf eine Beratung durch das Finanzamt. Hatte ich damals auch, allerdings war es vor 20 Jahren noch wesentlich einfacher, zu den entsprechenden Beamten ins Büro zu kommen.
madame Alexis
Beiträge: 251
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Re: Kombi Kurse/Produkte

Beitrag von madame Alexis »

Hallo,

Ja, ich vergaß zu erwähnen, das in meinem Gewerbeschein einfach "Handel mit Waren aller Art" steht. Damit ist die IHK zuständig, und deren Beiträge sind an den Umsatz gekoppelt (bei uns in S.H.), tut nicht weh und fällt manchmal auch ganz aus. Die IHK bietet aber auch ganz gute Seminare und Beratungen an.
Ich weiß es nicht sicher, aber ich kann mir vorstellen, das, wenn du als Künstler MwST - pflichtig wirst, also über 22.000 € Umsatz/ Jahr erzielst, das Finanz Amt dann schon genauer hinsieht, denn dann müßtest du ja nur 7 % abführen statt 19% ....
Grüße,
Alex
Maria Ortiz Gil
Beiträge: 1008
Registriert: Dienstag 1. März 2016, 13:14

Re: Kombi Kurse/Produkte

Beitrag von Maria Ortiz Gil »

Meine Hochachtung für den, der es schafft, mit aufwendig dekoriertem Geschrirr von Anfang an 22.000 Umsatz zu machen!
Töpfermobil
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Registriert: Mittwoch 25. Januar 2017, 23:21

Re: Kombi Kurse/Produkte

Beitrag von Töpfermobil »

Hallo,

vielen lieben Dank für Eure Antworten!! Die sind bei mir voll untergegangen, sorry...
Danke für euren Zuspruch!
@Alex, hattest du deine Sachen denn als HandeltreibendeR selbst produziert? Oder eben `nur´gehandelt?

Ich sitze übrigens in Hamburg. Falls jemand zu unserem hiesigen Finanzamt etwas sagen kann, bin ich sehr offen dafür.
madame Alexis
Beiträge: 251
Registriert: Mittwoch 9. März 2005, 17:06

Re: Kombi Kurse/Produkte

Beitrag von madame Alexis »

Hallo,

Ich habe eine ganz normale Keramikwerkstatt ( mit Ladengeschäft) und stelle Geschirr her. Das geht mit der Art der Gewerbeanmeldung problemlos seit nun schon 12 Jahren. Vorher war ich auch freiberufliche Keramikerin, da gab es auf der bürokratischen Seite (fast) keinen Unterschied. Wollte ich Kurse anbieten, würde ich mir noch "Dienstleistungen" ins Gewerbe eintragen lassen.

Maria, ja, auch ich würde den Hut ziehen, aber so war es nicht gemeint. Ich dachte eher, nach ein paar Jahren kann man schon mal an der 22.000 € Grenze kratzen, vor allem, wenn man viel verschickt.

Beste Grüße,

Alex
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