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Berufsbezeichnung "Keramiker/in" geschützt ?

Verfasst: Freitag 17. November 2006, 12:31
von flechtliesl
Habe vorhin gelesen, "Anmeldung beim Finanzamt als freischaffende Keramikerin". Ist denn diese Berufsbezeichnung nicht mehr geschützt ?
Kann sich jeder Hobbytöpfer als Keramiker bezeichnen und sich somit auch auf seinen Visitenkarten repräsentieren ?

Bin auf Eure Antworten gespannt...

keramiker

Verfasst: Montag 20. November 2006, 20:30
von ralf burger
Hallo Flechtliesl,
in jedem Fall wird sich die Handwerkskammer melden und den Handwerkskammerbeitrag verlangen wenn da ein Keramiker als Gewerbe gemeldet wird, wie das mir der Meldung beim FA als freischaffender Keramiker ist, weiß ich nicht, aber das FA weißt auf die Gewerbeordnung hin.
Man kann im Moment jedenfalls auch ohne Meister eine Betrieb eröffnen. Ob das allerding dann nur noch als Geselle geht weiß ich gerade auch nicht.
Ciao
Ralf

Verfasst: Dienstag 21. November 2006, 10:04
von hille
Also, eine Anmeldung als freischaffender Keramiker entspricht der als freischaffender Künstler. Das macht man nur beim Finanzamt, denn freischaffende Kunst ist per Definition kein! Gewerbe. Theoretisch kann man also gar kein solches Gewerbe anmelden, in der Praxis kassieren die meisten Gemeinden die Gebühr dafür aber sehr gerne. Die Finanzämter handhaben es nach meiner Erfahrung unterschiedlich, was die "Beweisführung" über jemandes künstlerisches Tun angeht. Es gibt in Rheinland-Pfalz das Verfahren, daß man einer Komission Arbeitsproben vorlegt, wenn dort dann bestätigt wird, ja, das ist Kunst, dann kann man auch zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz verkaufen. Ich habe aber gehört, daß dieses Verfahren nicht in jedem Bundesland gleich sein soll. Wenn man Keramik als Gewerbe anmeldet, dann müßte man nach der neuen Handwerksordnung wohl Geselle sein und auch einige Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Aber da ist es oft auch so, daß die Kammern froh über jedes neue zahlende Mitglied sind. Eine Freundin von mir (Gesellin) hat noch vor Änderung der Handwerksordnung ihre Keramikproduktion als "handwerksähnlich" angemeldet, war ja eigentlich Blödsinn, aber die Kammer war zufrieden. Von dem ganzen rechtlichen Aspekt mal abgesehen, sollte es natürlich klar sein, daß das, was man da produziert und verkauft, auch Qualität haben sollte, egal wie man sich nun nennt.

Danke für eure Infos....

Verfasst: Dienstag 21. November 2006, 10:58
von flechtliesl
Ich bleibe ja beim Flechten.....(schmunzel).
Ich dachte nur, dass mancheiner sich redlich müht, um bestimmte Abschlüsse in der Hand zu haben, die meines Erachtens nicht billig sind. Und nun kommt vielleicht jeder Laie daher und behauptet beispielsweise auch "Keramiker" zu sein, und repräsentiert sich natürlich dement-sprechend......, egal wie kunstwerklich begabt derjenige ist.

Keramiker

Verfasst: Mittwoch 22. November 2006, 19:44
von Carstens
Asche auf mein Haupt. Ich bin auch so einer. Keine Lehre, kein Studium,
kein Zertifikat, keine ausgeprägte künstlerische Begabung und doch
Keramiker. Es steht sicher auch zu erwarten, dass jemand, der Ton und
Glasur mittels Brennen zu keramischen Produkten verarbeitet, eben
schlicht als Keramiker zu bezeichnen ist. Unter diesem Oberbegriff gibt es
natürlich diverse Unterteilungen. Bei mir wäre die Industriekeramik zutreffend.

Verfasst: Samstag 24. Februar 2007, 17:27
von Alfred Schließler
Hallo Flechtliesel,
heute kann jedermann der 18 Jahre alt ist einen Keramiker - Handwerksbetrieb eröffnen. Die HWK freut sich und verlangt den Mindestbeitrag (Mannheim z.B. 116,-- € pro Jahr) Dafür bekommst du dann die Deutsche Handwerkszeitung in der regional relevanten Ausgabe.
Die Entscheidung ob Handwerksbetrieb oder nicht solltest Du vor allem unter dem Aspekt Sozial- und Rentenversicherung sehen. Da können als Betreiber eines Handwerksbetriebs u.U. ganz erhebliche Kosten auf Dich zu kommen. Deshalb wählen viele den Weg über die Künstleranerkennung und den Anschluss an die Künstlersozialkasse. Da Du heutzutage sowieso nicht mehr auf die statliche Rente bauen kannst mach dich vorher schlau.
Wenn Du mal Handwerksbetriebstatus hattest, ist es vertrackt wieder raus zu kommen, ich meine aus der staatlichen Rentenversicherung
Alfred