Selbständig ohne Meister mit Gemeindschaftswerkstatt ??

Rund um die Selbstständigkeit und das Angestelltenverhältnis

Rechtliche Beratung darf nicht erfolgen!
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Simi

Selbständig ohne Meister mit Gemeindschaftswerkstatt ??

Beitrag von Simi »

Hi Leute! Also - man stelle sich folgendes vor: Ich als Geselle mache mich selbständig. Mit dabei sind noch zwei andere. Auch ein Geselle und ein Meister. Können wir drei jetzt als Gemeindschaftwerkstatt existieren (sprich jeder macht sein Zeug und verkauft auch für sich), oder müsste ich den Meister sozusagen bei mir einstellen, damit das mit der Handwerkskammer keine Komplikationen gibt? Und wie sähe das nach drei Jahren aus? Kann ich mich dann in die Handwerksrolle eintragen lassen, da Voraussetzung:" drei Jahre selbständig (ohne Meistertitel), dann Eintrag in Handwerksrolle..."? Ich bin für jeden Beitrag dankbar! Vielleicht weiss jemand auch eine andere Lösung? Viele Grüße, SIMONE
Ines

Beitrag von Ines »

Hallo Simone,
es gibt im Netz eine Seite zu diesem Thema.
http://www.ohne-meisterbrief.de/ selbstsändig_ohne_meisterbrief.html
Mit dem Anstellen eines Meisters erhälst Du die Erlaubnis, ich weiß aber nicht genau, wieweit das räumlich getrennt sein darf.
Viele Infos sind leider nicht.
Machs gut Ines
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Günter
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Beitrag von Günter »

die antwort ist leider wie so oft im leben ein entschiedenes "ja, aber..." .
die frage ist erstmal, wie ihr zu dritt in der werkstatt rechtlich verbunden seid. wenn ihr bloss den organisatorischen rahmen zusammen habt und vor dem finanzamt als einzelunternehmer steht, dann nützt dir der meister neben dir gar nichts. anders natürlich, wenn ihr zusammen einen betrieb gegründet habt - dann sollte der anwesende (oder auch nicht..) meister reichen ( er sollte natürlich auch irgendetwas mit keramik zu tun haben, aber in der realität reicht das papierchen an der wand). wenn du dich dem finanzamt/gewerbemeldung nicht als "handwerk" verkaufst, sondern darauf bestehst künstlerisch zu arbeiten, hat die handwerkskammer auch nix bei dir zu holen (auch falls sie so tun als ob - erstmal stellen die sich oft stur, allein schon um ihre "wichtigkeit" nicht schmälern zu lassen). ich würde sagen: den meisterbrief so hinhängen, dass man ihn nicht übersehen kann, hilft schon mal dumme fragen abzuwehren und dann einfach machen - das keramik eher im künstlerischen bereich angesiedelt ist, ist vielen finanzämtern heutzutage klar zu machen.
das mit den "drei jahren" stimmt meines wissens so nicht. da du ja als geselle hier keinen handwerksbetrieb leiten darfst, müsstest du in einem EU-land deinen betrieb geleitet haben (dort darfst du das...) und dann sinds auch min. 5 jahre, soweit ich weiss. und nach der neuen deutschen regelung, die vielleicht so gesetz wird oder auch nicht, wer weiss das schon, müsstest du 10 jahre als geselle arbeiten, um ohne meisterbrief einen betrieb zu haben.
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