Kündigung bei der HWK mit schwerwiegenden Folgen

Rund um die Selbstständigkeit und das Angestelltenverhältnis

Rechtliche Beratung darf nicht erfolgen!
Töpfermobil
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Registriert: Mittwoch 25. Januar 2017, 23:21

Re: Kündigung bei der HWK mit schwerwiegenden Folgen

Beitrag von Töpfermobil »

Hallo, Robbe,
vermutlich ging es bei Mdme. Alexis' Kommentar darum, dass bei der gebräuchlichen Berufsbezeichnung als TöpferIn eher in's Handwerk eingeordnet wird. Und das war ja nicht gewünscht. Zumindest verstehe ich den Zusammenhang so.

Die ganzen positiven Beispiele hier ermutigen, es zuerst mit dem Eintrag zur/zum FreiberuflerIn zu versuchen, bzw. einfach zu machen. Ich finde das sehr interessant, denn von allen Seiten (St.berater, Unternehmensberater) höre ich sofort - geht nicht, nur für Listen-Berufe. Stecke selber seit einiger Zeit in der Thematik drin, habe noch nichts angemeldet und will natürlich lieber freischaffend sein. Also, freiberuflich (ist das dasselbe? Muss mal googeln...).
EDIT: ist nicht dasselbe. Als freischaffend bist du halt für alles allein verantwortlich, hast keinen Boss, kannst z. B. als Honorarkraft gebucht werden.
Die steuerliche Einordnung beim Finanzamt kennt nur Gewerbe oder Freiberuflich/Selbstständig als Bezeichnung. So mein Standpunkt.
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