Berufsbezeichnung "Keramiker/in" geschützt ?

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flechtliesl
Beiträge: 73
Registriert: Freitag 14. Juli 2006, 17:11

Berufsbezeichnung "Keramiker/in" geschützt ?

Beitrag von flechtliesl »

Habe vorhin gelesen, "Anmeldung beim Finanzamt als freischaffende Keramikerin". Ist denn diese Berufsbezeichnung nicht mehr geschützt ?
Kann sich jeder Hobbytöpfer als Keramiker bezeichnen und sich somit auch auf seinen Visitenkarten repräsentieren ?

Bin auf Eure Antworten gespannt...
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ralf burger
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Registriert: Montag 30. Juni 2003, 09:38
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keramiker

Beitrag von ralf burger »

Hallo Flechtliesl,
in jedem Fall wird sich die Handwerkskammer melden und den Handwerkskammerbeitrag verlangen wenn da ein Keramiker als Gewerbe gemeldet wird, wie das mir der Meldung beim FA als freischaffender Keramiker ist, weiß ich nicht, aber das FA weißt auf die Gewerbeordnung hin.
Man kann im Moment jedenfalls auch ohne Meister eine Betrieb eröffnen. Ob das allerding dann nur noch als Geselle geht weiß ich gerade auch nicht.
Ciao
Ralf
hille
Beiträge: 1194
Registriert: Donnerstag 24. August 2006, 10:29

Beitrag von hille »

Also, eine Anmeldung als freischaffender Keramiker entspricht der als freischaffender Künstler. Das macht man nur beim Finanzamt, denn freischaffende Kunst ist per Definition kein! Gewerbe. Theoretisch kann man also gar kein solches Gewerbe anmelden, in der Praxis kassieren die meisten Gemeinden die Gebühr dafür aber sehr gerne. Die Finanzämter handhaben es nach meiner Erfahrung unterschiedlich, was die "Beweisführung" über jemandes künstlerisches Tun angeht. Es gibt in Rheinland-Pfalz das Verfahren, daß man einer Komission Arbeitsproben vorlegt, wenn dort dann bestätigt wird, ja, das ist Kunst, dann kann man auch zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz verkaufen. Ich habe aber gehört, daß dieses Verfahren nicht in jedem Bundesland gleich sein soll. Wenn man Keramik als Gewerbe anmeldet, dann müßte man nach der neuen Handwerksordnung wohl Geselle sein und auch einige Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Aber da ist es oft auch so, daß die Kammern froh über jedes neue zahlende Mitglied sind. Eine Freundin von mir (Gesellin) hat noch vor Änderung der Handwerksordnung ihre Keramikproduktion als "handwerksähnlich" angemeldet, war ja eigentlich Blödsinn, aber die Kammer war zufrieden. Von dem ganzen rechtlichen Aspekt mal abgesehen, sollte es natürlich klar sein, daß das, was man da produziert und verkauft, auch Qualität haben sollte, egal wie man sich nun nennt.
flechtliesl
Beiträge: 73
Registriert: Freitag 14. Juli 2006, 17:11

Danke für eure Infos....

Beitrag von flechtliesl »

Ich bleibe ja beim Flechten.....(schmunzel).
Ich dachte nur, dass mancheiner sich redlich müht, um bestimmte Abschlüsse in der Hand zu haben, die meines Erachtens nicht billig sind. Und nun kommt vielleicht jeder Laie daher und behauptet beispielsweise auch "Keramiker" zu sein, und repräsentiert sich natürlich dement-sprechend......, egal wie kunstwerklich begabt derjenige ist.
Carstens
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Keramiker

Beitrag von Carstens »

Asche auf mein Haupt. Ich bin auch so einer. Keine Lehre, kein Studium,
kein Zertifikat, keine ausgeprägte künstlerische Begabung und doch
Keramiker. Es steht sicher auch zu erwarten, dass jemand, der Ton und
Glasur mittels Brennen zu keramischen Produkten verarbeitet, eben
schlicht als Keramiker zu bezeichnen ist. Unter diesem Oberbegriff gibt es
natürlich diverse Unterteilungen. Bei mir wäre die Industriekeramik zutreffend.
Alfred Schließler
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Beitrag von Alfred Schließler »

Hallo Flechtliesel,
heute kann jedermann der 18 Jahre alt ist einen Keramiker - Handwerksbetrieb eröffnen. Die HWK freut sich und verlangt den Mindestbeitrag (Mannheim z.B. 116,-- € pro Jahr) Dafür bekommst du dann die Deutsche Handwerkszeitung in der regional relevanten Ausgabe.
Die Entscheidung ob Handwerksbetrieb oder nicht solltest Du vor allem unter dem Aspekt Sozial- und Rentenversicherung sehen. Da können als Betreiber eines Handwerksbetriebs u.U. ganz erhebliche Kosten auf Dich zu kommen. Deshalb wählen viele den Weg über die Künstleranerkennung und den Anschluss an die Künstlersozialkasse. Da Du heutzutage sowieso nicht mehr auf die statliche Rente bauen kannst mach dich vorher schlau.
Wenn Du mal Handwerksbetriebstatus hattest, ist es vertrackt wieder raus zu kommen, ich meine aus der staatlichen Rentenversicherung
Alfred
Alfred
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