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Re: Konformitätserklärung

Verfasst: Sonntag 6. Februar 2022, 23:53
von Bertram
Alles halb so wild! Wenn man Fertigglasuren verwendet, steht es meist auch dran, wenn die Glasur den Test nicht bestehen wird. Ich bezweifle, das Hobbykeramiker überhaupt Blei oder Cadmium in eine Glasur bekommen... *Ironie off
Bei M.U.T. sendet man einfach ein Gefäß per Post ein. Ein Gefäß pro Glasur. 50ml Mindestfassungsvermögen war es glaube. Eine Bowle muss es nicht sein. Die Prüfen und übermitteln dir das Prüfprotokoll nach der Bezahlung. 30,-€ plus Steuer ist doch okay. Mittels Suchmaschine wird man die ja finden und man kann ja auch dort kurz anrufen oder mailen.
Man kann später in der Produktion Gefässe außen auch andersfarbig gestalten, solang diese Glasur nicht in Kontakt zum Lebensmittel kommt. Obstschalen würde ich nicht ausklammern. Eine offene Zitrone ist ja das Paradebeispiel.
Ich würde ehrlich gesagt nicht mal die Glasur mit jedem Ton testen lassen. Die Frage stellt sich bei mir nicht, aber ich würde das so nicht tun. Eine Glasur - ein Test.
Ohne Webseite , Laden oder Marktstand, sollte es das schon gewesen sein. Du hast dann ein Prüfprotokoll und müsst das Zertifikat selber ausstellen. Das Ordnungsamt schaut nicht nach jedem kleinen Ofenbetreiber. Und ohne Zertifikat,aber mit Protokoll kommst du auch nicht sofort hinter schwedische Gardinen.

Re: Konformitätserklärung

Verfasst: Montag 7. Februar 2022, 14:02
von Hantwerck
Hallo,

ich habe in meinem neuesten Blogbeitrag mal alles zusammengefasst zum Thema KE. Vielleicht ist er ja hilfreich für dich.
Viele Grüße

Re: Konformitätserklärung

Verfasst: Montag 7. Februar 2022, 14:26
von Sabixel
Danke Alexa & Bertram,
Das hilft mir. :-)
lg
Sabine

Re: Konformitätserklärung

Verfasst: Montag 7. Februar 2022, 18:48
von carboncookie
Sehr informative Zusammenfassung! :daumen:

Hat jemand zufällig eine Laboradresse in Österreich für mich? Ich verkaufe zwar kein Essgeschirr (dürfte ich mit meinem Gewerbe auch gar nicht), aber mich würde es dennoch interessieren.

Re: Konformitätserklärung

Verfasst: Montag 16. Mai 2022, 13:23
von scheibenkleister
Als Ergänzung:
M.U.T. hat seine Preise auf 35,- € erhöht.

Re: Konformitätserklärung

Verfasst: Mittwoch 30. November 2022, 12:42
von Toneck
Hallo an alle, das mit der Komformitätserklärung ist mir als Keramikbegeisterte im Privatbereich (also noch kein Gewerbe angemeldet da ich auch nicht verkaufe - erstmal noch lerne) sogar bekannt. Wenn man sich mit dem Thema Ton/Keramik auseinandersetzt findet man wahrlich viele Hinweise dazu :-)
Was ich noch nicht herausfinden konnte:

Wenn ich jetzt zb. eine Tonsorte habe, diverse Unterglasurfarben außen auf eine Tasse auftrage, innen eine Glasur die immer gleich bleibt:
Muss ich dann wenn ich EINE oder ZWEI der Unterglasuren außen weglasse wieder einsenden?
Wenn was dazukommt wäre es logisch.

Wenn ich dann nur zB Tassen machen möchte - muss ich da wirklich noch halbhoch und nieder mitsenden?

Das habe ich trotz vielen Stunden vor dem Computer nicht rausfinden können.

Danke euch, liebe Grüße Petra

Re: Konformitätserklärung

Verfasst: Mittwoch 30. November 2022, 15:35
von Dreckspatz
Hallo Petra
Wie bertram oben schon geschrieben hat, es geht nur um die Glasur,die mit dem Lebensmittel in Berührung kommen kann.
Also die innere glasur und ggfls der mundrand,der bei mir anders gestaltet ist,habe ich testen lassen. Die aussengestaltung ist egal, weil da normalerweise keine Lebensmittel dran kommen.
LG chris

Re: Konformitätserklärung

Verfasst: Mittwoch 30. November 2022, 17:26
von Toneck
Dreckspatz hat geschrieben: Mittwoch 30. November 2022, 15:35 Hallo Petra
Wie bertram oben schon geschrieben hat, es geht nur um die Glasur,die mit dem Lebensmittel in Berührung kommen kann.
Also die innere glasur und ggfls der mundrand,der bei mir anders gestaltet ist,habe ich testen lassen. Die aussengestaltung ist egal, weil da normalerweise keine Lebensmittel dran kommen.
LG chris
Hallo Chris, danke für deine Antwort. Das hilft mir wirklich weiter. LG Petra