Onlinehandel-Hobby rechtlich abgesichert

Glasurentwicklungsoftware, Verkauf per Internet, Gestaltung einer Homepage etc.
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tomra
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 19. Januar 2014, 19:30

Onlinehandel-Hobby rechtlich abgesichert

Beitrag von tomra »

Hallo Zusammen,
wir sind neu hier und wollten uns gern vorstellen.
Meine Frau hat gefallen am Töpfern gefunden. Sie hat verschiedene Kurse besucht und ihrem Wunsch folgend haben wir einen Bereich eingerichtet, zum Jubiläum gab es noch einen kleinen Ofen und los ging es. Ein paar schöne Sachen für uns, für Freunde und Verwandte zum Verschenken, das Feedback war super. Wir wollten nun auch „Fremde“ erreichen und unabhängig eine Meinung einholen. Also kurz auf einer Plattform einen Shop eröffnet und es stellte sich als Erfolg heraus. Die Meinungen sind positiv, was uns sehr erfreut. Nun muss es aber in eine rechtlich saubere Richtung gebracht werden.
Dazu unsere Frage:
Wie können wir Hobby und Verkauf in Einklang bringen. Kleingewerbeanmeldung? HWK Mitgliedschaft?
Ich war beim zuständigen Gewerbeamt. Von dort direkt an HWK verwiesen. Dort die Info: Anmeldung 120€ / Mitgliedschaft 168€ ( 1.Jahr frei – 2.3. je 50% ) anschließend noch Gewerbeanmeldung.
Wir wollen dies nur als Hobby betreiben. Mit den event. zu erzielenden Einnahmen 300-600€ /Jahr ??? die Unkosten für Zubehör, Material und Strom decken. Bei einer Mitgliedschaft und den entsprechenden Kosten, das sprengt den Rahmen.
Wer kann uns helfen, hier die richtigen Tipps geben. Wir wollen weder auf Märkten, noch mit eigenständiger Homepage/Shop hier Gewinne erzielen.
Über Antworten würden wir uns sehr freuen.
Beste Grüße
Hövelchen
Beiträge: 8
Registriert: Donnerstag 21. März 2013, 15:34

Re: Onlinehandel-Hobby rechtlich abgesichert

Beitrag von Hövelchen »

Für 300-600€ im Jahr? Muss man da denn überhaupt was anmelden?
tomra
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 19. Januar 2014, 19:30

Re: Onlinehandel-Hobby rechtlich abgesichert

Beitrag von tomra »

Hallo Hövelchen,
laut Aussage des Kollegen bei der Handwerksakmmer, ist die Höhe nicht entscheidend, sondern das überhaupt ein Betrag fließt...
Daher auch unsere Bedenken. ... und das entsprechende Auftragsarbeit ( wir erstellten zB Namensschilder ) als Gewerbsmäßiges Treiben anzusehen sind, Höhe nicht entscheidend...

Grüße
Topfnuss
Beiträge: 17
Registriert: Montag 5. August 2013, 20:43

Re: Onlinehandel-Hobby rechtlich abgesichert

Beitrag von Topfnuss »

Hier wurde - Stand 2009 - viel über das Thema diskutiert:
viewtopic.php?f=5&t=2353
Also frage mal Deine Frau, ob sie sich "künstlerisch verwirklicht". ;)

*Tschö*
tomra
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 19. Januar 2014, 19:30

Re: Onlinehandel-Hobby rechtlich abgesichert

Beitrag von tomra »

Hallo Topfuss,
Danke für die " Richtung ".
Werden mal stöbern... :daumen:
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