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Kassenzettel

Verfasst: Dienstag 16. Juni 2020, 08:40
von Pfefferkorn
Nach dem langen, langen (coronabedingtem) Töpferwinter fangen die Märkte langsam wieder an. Bis jetzt habe ich die Frage nach der
Kassenzettelpflicht erfolgreich verdrängt und nun steht sie wieder riesengroß im Raum.
Reicht es jeden Kunden eine handgeschriebene Quittung anzubieten?
Eine Registrierkassen habe ich nicht und mag ich nicht haben.
Oder geht auch so ein druckender Tischrechner mit Papierrolle?
Danke für eure hilfreichen Anworten im Voraus.
Pfefferkorn

Re: Kassenzettel

Verfasst: Dienstag 16. Juni 2020, 09:11
von madame Alexis
Hallo Pfefferkorn,
Wenn du eine sogenannte offene Kasse hast, also einen Schuhkarton, Kellnerportemonnaie oder ähnliches, mußt du keinen Beleg ausstellen. Quittung auf Kundenwunsch, aber das war ja vorher auch so. Einen Kassenbon muß nur derjenige mitgeben, der schon eine Registrierkasse hat. (Es gibt übrigens keine Pflicht zur Registrierkasse, nur wenn das Finanzamt dich dazu verdonnert)
Was wir alle haben müssen, ist das Kassenbuch oder Kassenberichtsheft. Ins erstere gehören die Tagesumsätze, ins zweitere deine Einzelumsätze (also z. B. Suppenterrine 80 €, Tasse 2,50 usw.) sowie dein jeweiliges tägliches Wechselgeld. Das Fiamt darf ja jederzeit eine Kassenschau vornehmen, und da muß dein Kassenbestand mit dem im Berichtsheft übereinstimmen. Hat jetzt aber nichts mit der Bonpflicht zu tun.
Das ist aber nur meine persönliche Meinung, ich bin ja kein Steuerberater, ich halte mir nur einen...
Guten Start in die Saison!
Grüße,
Alex

Re: Kassenzettel

Verfasst: Dienstag 16. Juni 2020, 12:04
von Pfefferkorn
Danke, Axolotl. Da bleibt also alles wie gehabt.
Liebe Güße
Pfefferkorn

Re: Kassenzettel

Verfasst: Dienstag 16. Juni 2020, 12:31
von Ursula28
Hallo zusammen,
wer auf Nummer sicher gehen will kauft sich diese durch nummerierten Kassenblöcke. Diese müsst ihre dann 10 Jahre aufbewahren.
Diese benutze ich seit den 80iger Jahren in meiner Werkstatt. Auf Märkten ist das natürlich nicht umsetzbar....
Gruß Ursula

Re: Kassenzettel

Verfasst: Dienstag 16. Juni 2020, 22:25
von Bobbl
@Alex, Einzelumsätze müssen nicht dokumentiert werden, außer hier in Bayern ist mal wieder alles anders :green: . Es reicht ein Kassenbericht wie der Zweckform 305 aus.