Deutschland
Einreise, Aufenthalt, Arbeitsaufnahme
für Staatsangehörige von allen EG-Staaten: Einreise, Arbeitsaufnahme etc. jederzeit möglich und hoffentlich auch problemlos.
Das Auswärtige Amt sagt dazu: ""Personen, die Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) sind, genießen in Deutschland Freizügigkeit. Sie benötigen nach § 2 Abs.1 und 3 des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (§8 Abs. 1 Aufenth/EWG) zur Einreise in die Bundesrepublik kein Visum. Arbeitnehmer, die sich auf Arbeitssuche befinden, bedürfen für die Dauer der ersten drei Monate nach der Einreise ins Bundesgebiet keiner Aufenthaltsgenehnnigung (§8 Abs. I Aufenth/EWG). Sobald ein Arbeitsplatz gefunden ist, muß bei der örtlichen Ausländerbehörde gemäß §3 Abs. I Aufenth/EWG eine Aufenthaltserlaubnis-EG beantragt werden. Keine Aufenthaltsgenehmigung ist nötig, wenn der geplante Aufenthalt drei Monate nicht übersteigt (§ 8 Abs. 2 Aufenth/EWG). Ab einem Aufenthalt von einen Monat muß der Aufenthalt allerdings bei der örtlichen Ausländerbehörde angezeigt werden (§9 Aufenth/EWG)."
Schweiz, Norwegen: die wollten ja nicht in die Gemeinschaft. Für sie gilt:
Bis zu drei Monaten besuchsweise (also ohne Arbeitsaufnahme) ist der Aufenthalt in Deutschland ohne Visum möglich. Die Aufenthaltgenehmigung, die für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland erforderlich ist, kann nach §9 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz auch nach der Einreise eingeholt werden.
Das gleiche gilt auch für Staatsangehörige der USA.
Canada, Australien, Neuseeland: Drei Monate touristischer Aufenthalt in Deutschland ohne Visum möglich. Bei beabsichtigter Arbeitsaufnahme muß im Heimatland vor Einreise nach Deutschland ein Visum beantragt und erhalten werden (dauert erfahrungsgemäß 2-3 Monate). Die EU siehts zwar nicht gerne, aber für weiße Angehörige des Commonwealth werden schon mal Ausnahmen gemacht (Orginaltext AA: "...Arbeitsaufnahme von Ausländern in Deutschland in Übereinstimmung mit den Richtlinien der EU grundsätzlich auf die Staatsangehörigen der EU beschränkt sein sollte. Ausnahmen davon sind in geringem Maße bei Schweizern, US-Amerikanern, Kanadiern, Australiern und Neuseeländern möglich.")
Interessierte aus anderen Ländern müssen bei der jeweiligen Botschaft nachfragen.
Auswärtiges Amt (Außenministerium der Bundesrepublik Deutschland)
Töpfervereinigungen
Kalkspatz e.V.
Geschäftstelle
Günter Haltmayer
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D-17194 Klein Luckow,
Tel. und Fax. 039933-71836
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Editor des Auslandsinfo und zuständig für alles zum Thema "Mitgliedschaft", "Ausland", "Video" und alle sonstigen Anfragen
Förderkreis Keramik Hamburg e.V.
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20327 Hamburg
Veranstaltet unter anderem jedes Jahr den bekannten "Terra-Trubel"-Töpfermarkt.
Bundesverband der Töpfer (Bundesinnungsverband für das Keramikerhandwerk)
Das ist der Dachverband der deutschen Töpferinnungen (eine Innung ist der Berufsverband der Handwerksmeister). Vorsitzender ist Hans-Dieter Rebstock.
Keramikzeitschriften
- Neue Keramik
Herausgeber: Bernd Pfannkuche
Unter den Eichen 90
12205 Berlin
Zweimonatlich - Keramik Magazin
Herausgeber: Gabi Dewald
Verlagsgesellschaft Ritterbach mbH
Rudolf-Diesel-Straße 10-12
50226 Frechen
Zweimonatlich - Keramische Zeitschrift
Verlag Schmidt
Postfach 6609
79042 Freiburg
Monatlich; 280 DM/Jahr. Einzelheft 25 DM. Zeitschrift für die Keramikindustrie, Techniker, Wissenschaftler. Stellenanzeigen für Ingenieure etc. - Keramik, Publikation für Töpfer, Sammler und Museen
Keramikkabinett Diessen
Postfach 87
86908 Diessen /Ammersee.
Unregelmäßig erscheinende Hefte, die jeweils ein spezielles, oft kunsthistorisches Thema behandeln. - Keramik-Info
Herausgeberin: Eike Reuter
Bienenstr. 31
76530 Baden-Baden
Vierteljährlich, DM 56/Jahr.
Literatur
Adressbuch, hrsg. von der Neuen Keramik. 112 Seiten, 19,80 DM. Jährlich aktualisiert. Das ist zwar kein Autoatlas so wie der legendäre 'Töpferatlas', aber das Adressbuch enthält eine umfassende Sammlung von Töpfereien in Deutschland (auch Schweiz und Österreich) und vielen, vielen weiteren Adressen in ganz Europa. Die Einträge müssen bezahlt werden, darum ist natürlich nur ein Teil der Töpfereien des Bundesgebietes enthalten; dafür sind die Adressen aber auch absolut aktuell und auf schematischen Karten geographisch aufbereitet, so daß eine lokale Suche leicht fällt.
Dazu gibts noch: Keramikbedarfshändler, Märkte, Seminare, Wettbewerbe und Symposien, Stipendien, Fach- und Hochschulen, Galerien, Museen und die Adressen aller Handwerkskammern in Deutschland!
Als etwas dürre Adressensammlung gibt es diese Inhalte auch auf den WWW-Seiten der Neuen Keramik.
Töpfer und Keramiker Innung Bayern, 1990, 158 teils farbige Seiten, DM 32.
Vorgestellt werden 101 Innungswerkstätten in Bayern.
Erhältlich beim: Keramikkabinett Diessen, Postfach 87, 86908 Diessen /Ammersee.
Mitgliederverzeichnis der bayrischen Töpferinnung
Schulen
- Staatliche Fachschule für Keramik
Marienplatz 8
84028 Landshut
3-jährige Vollzeitschule für die Ausbildung zum Töpfergesellen. 2-jährige Meisterschule. Aufnahmeprüfung. - Keramik-Meisterschule für Handwerk und Industrie Stuttgart
an der Schule für Farbe und Gestaltung
Leobener Str. 97
70469 Stuttgart
Tel.: 0711 / 89025-237 bzw. 233
FAX: 0711 / 89025-233
http://meisterschule-keramik.de
bzw. http://www.sfg.s.bw.schule.de
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - Fachschule für Keramikgestaltung
Am Scheidberg
56203 Höhr-Grenzhausen
Weiterbildung zum Keramikgestalter oder Techniker. Meisterkurse. - Institut für künstlerische Keramik
Rheinstr. 80
56203 Höhr-Grenzhausen
6-semestriges Studium. Aufnahmeprüfung. - Staatliche Fachschule für Technik und Gestaltung
Rodaerstr. 45
07621 Hermsdorf Tel. 036601-473
Dreijährige Ausbildung zum Keramikgestalter - gleichzeitige Ablegung der Meisterprüfung möglich. Das Arbeitsklima wird als positiv chaotisch beschrieben.
Museen
- Hetjes-Museum, Deutsches Keramikmuseum, Düsseldorf
- Keramion, Museum für zeitgenössische keramische Kunst, Frechen
- Keramikmuseum Westerwald, Höhr-Grenzhausen
- Internationales Keramikmuseum, 92637 Weiden (Bayern)
Sonstige Hinweise
In der Bundesrepublik inklusive der neuen Bundesländer ist im Gegensatz zu anderen Ländern Europas die Gewerbefreiheit im Bereich des Handwerks sehr stark eingeschränkt. Einen handwerklich arbeitenden Betrieb (das heißt einen, der nicht künstlerische Einzelstücke, sondern Gebrauchsgeschirr in Serien herstellt) darf man nur betreiben, wenn man in die sogenannte 'Handwerksrolle' eingetragen ist. Deutsche Staatsbürger müssen dazu normalerweise die Meisterprüfung im Keramikerhandwerk ablegen, was sie 1-2 Jahre Vorbereitung und etliche tausend Mark kostet.
EG-Ausländer müssen zwar zur Eröffnung des eigenen Betriebs nicht die deutsche Meisterprüfung ablegen, jedoch nachweisen, daß sie mindestens schon 5 Jahre einen eignen Betrieb geleitet haben (wenn sie einen der deutschen Gesellenprüfung im Keramikerhandwerk vergleichbaren Abschluß nachweisen können, reduziert sich das auf 3 Jahre). Außerdem gibt es noch Ausnahmeregelungen. Auskunft erteilen die Handwerkskammern!
Engagierte Lehrlinge und Gesellen (und neuerdings auch Vorstandsmitglieder des Kalkspatz!) haben einen ständigen "Stellenmarkt" für die Vermittlung von Lehrstellen und Gesellenstellen eingerichtet.